Ausbildungsmesse am 8. März in Schwarzheide

Nutzen Sie die Gelegenheit, um direkt mit Ausbildern und Fachleuten ins Gespräch zu kommen. Besuchen Sie spannende Workshops und erhalten Sie wertvolle Tipps für Ihre Karriereplanung.

Wann: 08. März 2025  10:00 – 14:00 Uhr

Wo: Kulturhaus der BASF, Schipkauer Str. 1, 01987 Schwarzheide

Der Eintritt ist kostenlos.

Bundestagswahl am 23.02.2025

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23.02.2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier: Deutscher Bundestag – Bundestagswahl 2025

Link Homepage: Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Landeinwärts. Ackerlicht und Feldweit – Fotoprojekt für Frauen

Landeinwärts. Ackerlicht und Feldweit – Fotoprojekt für Frauen

10 Termine von September-Dezember 2024

Du fotografierst gern, bei Dir in der Gegend gibt es aber keine Kursangebote?
Du möchtest Dein Leben in der Lausitz fotografieren und professionell unterstützt werden?
Du willst mit gleichgesinnten Frauen zusammenkommen?

Melde Dich an zu unserem Fotoprojekt!

In kleinen Gruppen arbeiten wir von September bis Dezember mit Fotografinnen und Künstlerinnen online und vor Ort in Fotoworkshops zum Leben in der Lausitz. Die Termine werden individuell abgesprochen, so wie es für Dich passt. Du kannst Deine Kamera oder Dein Smartphone verwenden. Das Angebot ist kostenlos, für Anfängerinnen und Fortgeschrittene.

Zum Abschluss wird das Projekt in einer Ausstellung gezeigt und in einem Kalender präsentiert.

Weitere Infos und Anmeldung: foto@gedok-brandenburg.de

Eine Anmeldung ist bis zum 13.9.2024 möglich.

Workshopleiterinnen: Karen Ascher (Künstlerin), Helena Ebel (Fotografin und Dozentin), Katrin Kamrau (Fotografin und Künstlerin) und Susanne Thäsler-Wollenberg (Künstlerin und Kulturarbeiterin)

Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Land Brandenburg und den Teilhabefonds der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH

Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg ab 01.07.2024

Am 25.06.2024 hat das Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung erlassen, welche bereits am 01.07.2024 in Kraft getreten ist und im gesamten Land Brandenburg gilt.

Hier die wichtigsten Punkte für Sie als Hundehalter:

  • Es gibt nur noch eine Unterteilung in (nicht gefährliche) Hunde und gefährliche Hunde.
  • Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, nun für alle Hunde ab der 8. Woche. Vorher galt diese erst ab 20 Kg bzw. 40 cm Widerristhöhe oder für gefährliche Hunde.
    Die Registrierung/Anzeige ist nun bei allen Hunden gegenüber den Ordnungsbehörden vorzunehmen.
  • Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sind erst ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro sanktioniert. Insoweit besteht für die nunmehrige grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für Hunde im Land Brandenburg eine Übergangsfrist von sieben Monaten (vgl. § 19 Abs. 1 Hundehalteverordnung).
  • Durch das Tier verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Ferner gibt es keine Listenhunde mehr, sondern die Einstufung erfolgt zukünftig anhand des Verhaltens. Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung der örtlichen Ordnungsbehörde dies ergibt.
  • Hunde, die nach bisherigem Recht ausschließlich aufgrund der Rassezugehörigkeit des Hundes als gefährlich galten, gelten ab dem 1. Juli 2024 als nicht mehr gefährlich.
  • Die Grundsätze zur Leinenpflicht und Maulkorbzwang sind vergleichbar der alten Regelungen.

Link zur Hundehalterverordnung (PDF)

Gemeindebrief 2024

Liebe Gutebornerinnen und Guteborner,
die Kommunalwahlen 2024 sind Geschichte und viele von Ihnen haben die Gelegenheit wahrgenommen und ihre Stimme abgegeben.
Im Ergebnis dieser Wahlen wurde Ralf Pavlik zum ehrenamtlichen Bürgermeister gewählt und wird dieses Amt für die kommenden fünf Jahre erneut ausüben.

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung wurden Detlef Zieschang und Kay- Uwe Bellmann als stellvertretende Bürgermeister gewählt.

Personelle Veränderungen haben sich bei der Zusammensetzung der Gemeindevertretung ergeben. So fungieren in dieser Legislaturperiode neben den oben Genannten

Thomas Berner,
Danny Bradka,
Daniela Matschke,
Klaus- Dieter Gruszczynski,
Felix Saalfeld,
Ines Miehle

für Sie als Gemeindevertreter.

Gemeinsam mit ihnen, liebe Gutebornerinnen und Guteborner, wollen wir für unser Dorf eintreten und dafür Sorge tragen, dass sich hier jede Einwohnerin und jeder Einwohner wohlfühlt. Lassen Sie uns alle anstehenden Aufgaben gemeinsam bewältigen sowie alle eventuell auftretenden Schwierigkeiten sachorientiert und kompromissbereit lösen.
In diesem Sinne wünschen wir allen für die Zukunft eine gute und erfolgreiche Zeit.

Ihre Gemeindevertretung
Guteborn, Juli 2024

Abbrennen von Oster- und Maifeuern

Am 31. März und 01. April wird dieses Jahr Ostern gefeiert. Traditionell werden dann vielerorts auch wieder Osterfeuer abgebrannt. Das Abbrennen eines Osterfeuers darf nicht an gesetzlichen Feiertagen stattfinden – demnach nicht am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 15.03.2024 angezeigt werden müssen.

Auch im Gebiet des Amtes Ruhland ist es ein alter Brauch, in der Nacht zum 1. Mai ein Maifeuer anzuzünden, um symbolisch den Winter zu vertreiben. Dieser Brauchtum wird gepflegt und das Ordnungsamt hat natürlich Verständnis für die Tradition, nimmt aber auch die Verantwortlichen in die Pflicht, die Vorgaben zu beachten und somit negative ökologische Folgen zu vermeiden und größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 05.04.2024 beantragt werden müssen.

Hinweis: Die Anträge zum Verbrennen eines Maifeuers für die Allgemeinheit wurden an die jeweiligen Bürgermeister versendet.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier: Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Verbrennens im Freien (PDF)

Aufruf zur Kandidatur für die Kommunalwahl 2024

Liebe Gutebornerinnen und Guteborner,
am 09. Juni 2024 finden auch im Land Brandenburg neben den Wahlen zum Europaparlament Kommunalwahlen statt.
Bei den Kommunalwahlen werden die Mitglieder der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin für fünf Jahre gewählt.
Die Gemeindevertretung und der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin sind in unserer Gemeinde ehrenamtlich tätig und arbeiten aktiv an der Gestaltung und Entwicklung Guteborns mit. Hierbei können sie ihre Stärken und ihr Wissen zum Wohle aller Einwohner effektiv einbringen und die Zukunft unserer Gemeinde in den nächsten fünf Jahren mitgestalten.
Wir möchten alle Einwohnerinnen und Einwohner aufrufen, Mitverantwortung für unsere Gemeinde zu übernehmen, um in den kommenden Jahren, stellvertretend für die Bevölkerung, wichtige Entscheidungen für Guteborn zu treffen.
Kommen Sie gern auf die amtierenden Gemeindevertreterinnen, Gemeindevertreter oder auf den ehrenamtlichen Bürgermeister Ralf Pavlik (Guteborn, Arnsdorfer Str. 24, Tel:30709) zu und informieren Sie sich, falls Sie sich für eines dieser wichtigen Ämter in unserer Gemeinde interessieren. Bis zum 13.03. besteht die Möglichkeit, sich als Kandidatin bzw. Kandidat für die Wählervereinigung Guteborn (WGG) aufstellen zu lassen.
gez.
Ralf Pavlik, Bürgermeister
Gemeindevertretung Guteborn

Gewässer- und Deichschau Schwarze Elster 2024

Am Dienstag, den 12. März 2024, erfolgt die diesjährige Gewässer- und Deichschau der Schwarzen Elster.

Den Bürgern und Anliegern ist Gelegenheit zu geben, sich zu den der Schwarzen Elster betreffenden Problemen und Schwerpunkten zu äußern.

Bitte wenden Sie sich dafür an den

Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Umwelt und Bauaufsicht, untere Wasserbehörde,
Dubinaweg 1,
01968 Senftenberg.

Telefon: (03541) 870-3437
Email: wasserbehoerde@osl-online.de

Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin

Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin für die anstehenden Wahlen am 09.06.2024 für

  • der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ruhland und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Ruhland
  • der Gemeindevertretung der Gemeinde Guteborn und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Guteborn
  • der Gemeindevertretung der Gemeinde Schwarzbach und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Schwarzbach
  • der Gemeindevertretung der Gemeinde Hermsdorf und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Hermsdorf
  • der Gemeindevertretung der Gemeinde Grünewald und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Grünewald
  • der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbocka und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Hohenbocka