Offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument übereinstimmt, bzw. das an der Echtheit der geleisteten Unterschrift (in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten) kein Zweifel besteht.

Kosten

Amtliche Beglaubigungen von Zeugnissen, Unterschriften, Urkunden (von der Gebührenerhebung ausgenommen sind Jugendamtsurkunden) 4,00 € / Beglaubigung

Rechtsgrundlagen

  • Verwaltungsgebührensatzung der Amtsverwaltung Ruhland
  • Beurkundungsgesetz
  • Verwaltungsverfahrensgesetz
Ihre Ansprechpartnerin im Standesamt:

Frau Petra Herrmann
Standesbeamtin
Tel. 035752-3712
Fax 035752-3719
Email standesamt@amt-ruhland.de