Änderung der Reihenfolge der Vornamen
Zuständig ist das jeweilige Geburtsstandesamt bzw. das Wohnsitzstandesamt, welches den Antrag an das zuständige Standesamt weiterleitet.
Kosten
Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen – 43,- €
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz
- Personenstandsverordnung
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
- Gebührenordnung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales – GebOMIK – vom 21. Juli 2010 – zuletzt geändert 23.09.2024
Wiederannahme früherer Name (nach Scheidung)
Zuständig ist das jeweilige Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen wurde, bzw. das Wohnsitzstandesamt, welches den Antrag an das zuständige Standesamt weiterleitet.
Kosten
Wiederannahme des früheren Namens – 43,- €
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz
- Personenstandsverordnung
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
- Gebührenordnung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales – GebOMIK – vom 21. Juli 2010 – zuletzt geändert 23.09.2024
Ihre Ansprechpartnerin im Standesamt:
Frau Chantal Grajcar
Standesbeamtin
Tel. 035752-3712
Fax 035752-3719
Email standesamt@amt-ruhland.de