Für wen wird das Dokument ausgestellt?

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren.

  • Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
  • In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Welche Unterlagen sind bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt vorzulegen?

  • 1 biometrietaugliches Lichtbild
  • erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile
    das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
    die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
  • Geburtsurkunde/Eheurkunde/Stammbuch (falls Sie nicht im Amtsgebiet Ruhland geboren sind bzw. geheiratet haben und noch nie Urkunden bei der Meldebehörde vorgelegt wurden)
  • evtl. alten Personalausweis
  • bei Beantragung unter 16 Jahren: evtl. alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, sowie Geburtsurkunde und Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • Bei Kindern ab 6 Jahren ist der Fingerabdruck vorgeschrieben (bitte Kinder mitbringen)

Gültigkeit des Dokuments

  • Personalausweise sind grundsätzlich zehn Jahre gültig.
  • Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.
  • Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt. (Ein endgültiges Dokument muss gleichzeitig beantragt werden!)

Gebühren:

  • Personalausweis: 37,00 €
  • Personalausweis (unter 24 Jahre): 22,80 €
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
  • Nachträgliches Einschalten Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Ändern der PIN (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei

Dauer:

  • endgültiger Personalausweis: ca. 3 Wochen
  • vorläufiger Personalausweis: schnellstmöglich

Änderungen im Pass- und Meldewesen ab dem 01.01.2021

Personalausweis kostet 37 Euro
Zum 1. Januar 2021 erfolgt erstmalig seit über zehn Jahren eine Anpassung der Gebühren für die Beantragung des Personalausweises. Für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, steigt die Gebühr auf 37 Euro.
Die Gebühr für einen Personalausweis, dessen Inhaberin oder Inhaber zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist, bleibt unverändert bei 22,80 Euro.

Ab 2. August 2021: Personalausweis sieht anders aus und zwei Fingerabdrücke werden im Chip gespeichert

Ab 1. Mai 2025: Das Passbild wird digital erstellt