Urkundenanforderung

Beantragung persönlich oder schriftlich.

Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Vorfahren, Abkömmlinge und Ehegatten.

Zuständigkeit

Zuständig ist das jeweilige Standesamt, in dem das entsprechende Register geführt wird.

Notwendige Unterlagen

– Reisepass oder Personalausweis

Kosten

Geburtsurkunde         15,- €

Eheurkunde                15,- €

Sterbeurkunde            15,- €

Begl. Abschrift aus Personenstandsregistern /-büchern                  15,- €

Mehrsprachige Personenstandsurkunden                                        15,- €

Jede weitere Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang erstellt wird    7,50 €

Auskunft und Einsichtnahme

Bei Vorsprache und mündl. Auskunft oder Einsicht (Registereintrag)         13,- €

Bei schriftl. oder elektronischer Auskunft (Registereintrag)                         20,- €

Rechtsgrundlagen

– Personenstandsgesetz

– Personenstandsverordnung

– Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz

– Gebührenordnung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales – GebOMIK – vom 21. Juli 2010 – zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Januar 2023

Ihre Ansprechpartnerin im Standesamt:

Frau Petra Herrmann
Standesbeamtin
Tel. 035752-3712
Fax 035752-3719
Email standesamt@amt-ruhland.de