Für die Anerkennung der Vaterschaft ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Die Erklärungen sind persönlich abzugeben. Dies kann auch vorgeburtlich geschehen.
Damit die Vaterschaft wirksam anerkannt werden kann, bedarf es der öffentlich beurkundeten Erklärung
- des Mannes, der die Vaterschaft anerkennt
- der Mutter (Zustimmung)
- ggf. des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes noch mit der Kindesmutter verheiratet war (Zustimmung)
- eventuell deren gesetzl. Vertreter (z.B. Vormund)
Voraussetzungen
- das Kind hat rechtlich gesehen keinen Vater
- wird nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren und die Vaterschaftsanerkennung innerhalb 1 Jahres nach Rechtskraft der Ehescheidung erklärt
Zuständigkeit
Die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft kann bei jedem Standesamt abgegeben werden.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass aller erklärenden Personen
- Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin (vor Geburt)
- Geburtsurkunde des Kindes (nach Geburt)
- bei ledigen Eltern je die eigene Geburtsurkunde
- bei Eltern die bereits verheiratet waren zusätzlich die Eheurkunde und Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
- evtl. entsprechende Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter
- ist eine getrennte Erklärung unumgänglich wird eine beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des jeweiligen Anderen benötigt
Kosten
Erklärung über Anerkennung der Vaterschaft/Mutterschaft – 30,- €
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Personenstandsgesetz
- Personenstandsverordnung
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
- Gebührenordnung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales – GebOMIK – vom 21. Juli 2010 – zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Januar 2023
Bitte beachten Sie, dass vor einem Standesamt nur die Vaterschaft anerkannt werden kann. Dies schließt eine Sorgerechtserklärung nicht mit ein. Sorgerechtserklärungen sind beim zuständigen Jugendamt oder einem Notar abzugeben.
Ihre Ansprechpartnerin im Standesamt:
Frau Chantal Grajcar
Standesbeamtin
Tel. 035752-3712
Fax 035752-3719
Email standesamt@amt-ruhland.de