Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
über eine Person:
Es werden folgende Daten benötigt:
- Verwendungsweck der Gewerbezentralregisterauskunft
- Evtl. Adresse der Behörde (falls es bei einer Behörde vorgelegt werden muss)
- Geburtsname der Mutter des Antragstellers
Gebühr: 13,00 €
Dauer: ca. 5 – 7 Tage
über eine Firma:
Es werden folgende Daten benötigt:
- Name der Firma
- Sitz der Firma
- Anschrift der Firma
- Rechtsform
- HRB-Nummer
- Registergericht oder Genehmigungsbehörde
- Verwendungsweck der Gewerbezentralregisterauskunft
- Falls es bei einer Behörde vorgelegt werden muss: Verwendungszweck/Geschäftsnummer und Adresse der Behörde
Gebühr: 13,00 €
Dauer: ca. 5 – 7 Tage
Melde- bzw. erweiterte Meldebescheinigung
Meldebescheinigung:
- In bestimmten Situationen müssen Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz dokumentieren oder beweisen können, dass Sie an einem Wohnsitz nicht mehr ansässig sind. Dazu dient die Meldebescheinigung. Die Daten dazu liefert die Meldebehörde auf Basis der im Melderegister eingetragenen Daten.
Erweiterte Meldebescheinigung:
- Für einige Anträge benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung. Diese enthält mehr Personenstandsdaten als eine Meldebescheinigung, beispielsweise Informationen über Ihren Familienstand und Ihre Staatsangehörigkeit.
- Die Gültigkeit von erweiterten Meldebescheinigungen ist abhängig von den Bestimmungen der anfordernden Stelle.
- Für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt wird immer eine erweiterte Meldebescheinigung gefordert.
Vorzulegen ist: Personalausweis oder Reisepass
Gebühr:
- 5,00 €
- Für bestimmte soziale Zwecke ist die Bescheinigung gebührenfrei (Verwendungszweck muss nachgewiesen werden).
Führungszeugnis
Es werden folgende Daten benötigt:
- Verwendungszweck des Führungszeugnisses
- Evtl. Adresse der Behörde (falls es bei einer Behörde vorgelegt werden muss)
Gebühr: 13,00 €
Dauer: ca. 5 – 7 Tage