§ 34 BauGB

Die Innenbereichsatzung grenzt die Gemeinde vom Außenbereich (§ 35 BauGB) ab und stellt den im Zusammenhang bebauten Ortsteile klar. Die Beurteilung der Zulässigkeit sowie die bauplanungsrechtliche Einordnung eines Vorhabens werden auf diese Weise vereinfacht.

Innenbereichssatzung Biehlen

Innenbereichssatzung Grünewald


Innenbereichssatzung Guteborn

Innenbereichssatzung Hermsdorf


Innenbereichssatzung Jannowitz

Innenbereichssatzung Lipsa


Innenbereichssatzung Schwarzbach

Innenbereichssatzung Sella