§ 34 BauGB
Die Innenbereichsatzung grenzt die Gemeinde vom Außenbereich (§ 35 BauGB) ab und stellt den im Zusammenhang bebauten Ortsteile klar. Die Beurteilung der Zulässigkeit sowie die bauplanungsrechtliche Einordnung eines Vorhabens werden auf diese Weise vereinfacht.