Gemäß § 1 Absatz 2 BauGB gliedert sich die Bauleitplanung in die vorbereitende Bauleitplanung (§§ 5 bis 7 BauGB) und die verbindlichen Bauleitplanung (§§ 8 bis 10 BauGB).

Der Flächennutzungsplan ist das Ergebnis der vorbereitenden Bauleitplanung über sämtliche Flächen des Gemeindegebietes. Er hält die von der Gemeinde angestrebte Bodennutzung in Form einer grafischen und textlichen Darstellung fest und ist behördenverbindliche Grundlage für die darauf aufbauende verbindliche Bauleitplanung. Die Darstellung im Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht.

Flächennutzungsplan Ruhland/Arnsdorf

Flächennutzungsplan Guteborn


Flächennutzungsplan Schwarzbach/Biehlen

Flächennutzungsplan Hohenbocka