GlasfaserPlus startet den Glasfaserausbau in Ruhland

Der Startschuss ist gefallen: Die GlasfaserPlus hat mit den Baumaßnahmen begonnen, in deren Rahmen Ruhland einen eigenen Anschluss an die Datenautobahn erhält. Für rund 1.797 Haushalte wird dadurch eine stabile Internetverbindung mit Geschwindigkeiten bis 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) möglich.
Für die Realisierung des Ausbaus arbeitet GlasfaserPlus in Ruhland mit dem Baupartner mih zusammen. Das Unternehmen verfügt über umfangreiche Erfahrung im Glasfaserausbau und wendet moderne Baumethoden an, so dass die Beeinträchtigung der Bürgerinnen und Bürger auf ein Mindestmaß beschränkt wird.

Kostenloser Anschluss der Immobilie während der Ausbauphase
Wichtig zu wissen: GlasfaserPlus schließt eine Immobilie kostenfrei an, wenn Kundinnen oder Kunden während der Ausbauphase einen Glasfaser-Tarif bei einem Telekommunikationsanbieter abschließen. Dazu benötigt das Unternehmen lediglich eine Genehmigung, den Anschluss herstellen zu dürfen, weil die Arbeiten dafür auf Privatgrund geschehen.
Die Beauftragung funktioniert folgendermaßen: Man bucht bei einem Telekommunikationsanbieter einen Glasfaser-Tarif. Der wiederum nimmt Kontakt mit der GlasfaserPlus auf und kümmert sich um die Genehmigung und die Details. Bei einer Buchung nach der Ausbauphase werden in der Regel Kosten für den Hausanschluss erhoben.

GlasfaserPlus: Ein Netz der Vielfalt
Die GlasfaserPlus stellt ihr Netz allen Telekommunikationsanbietern zur Verfügung. Bürger*innen haben damit die freie Wahl, bei welchem Unternehmen sie Internet, Telefon oder Fernsehen buchen möchten. Für den Ausbau in Ruhland hat die Telekom bereits angekündigt, das Netz der GlasfaserPlus nutzen zu wollen.
„Mit dem Ausbau des Glasfasernetzes treiben wir konsequent die Verbreitung einer Versorgungsstruktur voran, die auch den ländlichen Raum an der Digitalisierung teilhaben lässt. Unser Ziel ist, hier bis 2028 vier Millionen gigabitfähige Glasfaser-Anschlüsse zu bauen, so dass immer mehr Menschen von einer schnellen und stabilen Internetverbindung profitieren können“, so Jens Berwig, Chief Commercial Officer bei GlasfaserPlus.

Mehr Informationen zur Verfügbarkeit der Anschlüsse und zu den Tarifen der Telekom:
▪ Telekom Partner Faro-Com-Shop, Liebenwerdaer Str. 46, 01979 Lauchhammer
▪ Telekom Partner Faro-Com-Shop, Schmiedestr. 13, 01968 Senftenberg
▪ Telekom Partner Faro-Com-Shop, Lauchhammer Str. 60, 04910 Elsterwerda
▪ Telekom Partner Shop MediaTronic, Berliner Str. 4, 03238 Finsterwalde
▪ www.telekom.de/glasfaser
▪ Kundenservice Privatkunden 0800 2266 100 (kostenfrei)
▪ Kundenservice Geschäftskunden 0800 3306709 (kostenfrei)

Über die GlasfaserPlus
Die GlasfaserPlus GmbH (www.glasfaserplus.de) ist ein Joint Venture zwischen der Deutschen Telekom und dem IFM Global Infrastructure Fund, das bis 2028 rund vier Millionen Glasfaseranschlüsse im ländlichen Raum sowie klein- und mittelstädtischen Regionen Deutschlands bauen will. Darüber hinaus beteiligt sich das Unternehmen an staatlichen Förderausschreibungen.
Pressekontakt:
Anke Piontek
forvision
Beratung für Marketing, PR und TV
Lindenstr. 14
50674 Köln
tel: 0221-92 42 81 4 -0
fax: 0221-92 42 81 4- 2
mail: piontek@forvision.de

Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Ruhland

Hiermit laden wir alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Ruhland zu der am

19.04.24, um 18:00 Uhr,

stattfindenden Mitgliederversammlung im Versammlungsraum auf dem Sportplatz in 01945 Ruhland, Ortrander Straße recht herzlich ein.

Tagesordnung

TOP 1      Begrüßung der Mitglieder und der Gäste durch den Vorsitzenden der JGR

TOP 2     Eröffnung der Versammlung und Ernennung eines Protokollführers für die gesamte Versammlung

TOP 2     Bekanntgabe der Tagesordnung

TOP 3     Abstimmung / Beschluss der Tagesordnung

TOP 4     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

TOP 5     Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung

TOP 6     Rechenschaftsbericht über die Arbeit des Vorstandes der JG Ruhland 2023 / 2024

TOP 7     Bericht des Kassenführers zum Jahresabschluss 2023 / 2024

TOP 8     Haushaltsplan für das kommende Wirtschaftsjahr 2024 / 2025

TOP 9     Revisionsbericht der Kassenprüfung

TOP 10   Entlastung des Vorstandes und der Kassenführung

TOP 11   Beschlussfassung

11.1 zum Bericht des Kassenführers zum Haushaltsplan 2024/2025

TOP 12   Information zum Pachtvertrag JG Ruhland – Eichwald und Elsterwiesen

TOP 13   Bericht der Jagdpächter

TOP 14   Sonstiges / Diskussion

TOP 15   Schließung der Genossenschaftsversammlung

 

gez. Steffen Handrack

Jagdvorstand

 

Hinweis:

Die Vielzahl der auswärtigen Eigentümer, welche per Gesetz Mitglied der Jagdgenossenschaft sind, bitte ich, die Versammlung ebenfalls wahrzunehmen.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und eine konstruktive Versammlung.

Abbrennen von Oster- und Maifeuern

Am 31. März und 01. April wird dieses Jahr Ostern gefeiert. Traditionell werden dann vielerorts auch wieder Osterfeuer abgebrannt. Das Abbrennen eines Osterfeuers darf nicht an gesetzlichen Feiertagen stattfinden – demnach nicht am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 15.03.2024 angezeigt werden müssen.

Auch im Gebiet des Amtes Ruhland ist es ein alter Brauch, in der Nacht zum 1. Mai ein Maifeuer anzuzünden, um symbolisch den Winter zu vertreiben. Dieser Brauchtum wird gepflegt und das Ordnungsamt hat natürlich Verständnis für die Tradition, nimmt aber auch die Verantwortlichen in die Pflicht, die Vorgaben zu beachten und somit negative ökologische Folgen zu vermeiden und größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 05.04.2024 beantragt werden müssen.

Hinweis: Die Anträge zum Verbrennen eines Maifeuers für die Allgemeinheit wurden an die jeweiligen Bürgermeister versendet.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier: Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Verbrennens im Freien (PDF)

Gewässer- und Deichschau Schwarze Elster 2024

Am Dienstag, den 12. März 2024, erfolgt die diesjährige Gewässer- und Deichschau der Schwarzen Elster.

Den Bürgern und Anliegern ist Gelegenheit zu geben, sich zu den der Schwarzen Elster betreffenden Problemen und Schwerpunkten zu äußern.

Bitte wenden Sie sich dafür an den

Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Umwelt und Bauaufsicht, untere Wasserbehörde,
Dubinaweg 1,
01968 Senftenberg.

Telefon: (03541) 870-3437
Email: wasserbehoerde@osl-online.de

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht ab dem 20. November 2023 allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.

Eine Beteiligung Ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal  beteiligen.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf laermaktionsplanung-schiene.de

Kontakt
Eisenbahn-Bundesamt
Referat 53
Umgebungslärmkartierung,
Lärmaktionsplanung und
Geoinformation
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

E-Mail: umgebungslaerm@eba.bund.de
Internet: laermaktionsplanung-schiene.de

Durchführung der maschinellen Straßenreinigung auf den öffentlichen Straßen im Amt Ruhland

Voraussichtlich ab 30.10.2023 in der Zeit von 07:00 – 15:00 Uhr wird auf verschiedenen Straßenzügen im Amt Ruhland eine maschinelle Straßenreinigung ausgeführt.

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, Halteverbote einzuhalten und ihr Fahrzeug zu den angegebenen Tagen und Zeiten nicht in den vorgesehenen Straßenabschnitten abzustellen. Nur so kann eine gründliche Reinigung gewährleistet werden.

Folgende Straßenzüge sind hiervon betroffen:

Ruhland

Alte Hermsdorfer Straße, Am Anger, Am Bach, Am Dreistein, Am Dürrbachgraben, Am Fließ, Am Fließ (Nr. 22 u. 23), Am Lug, Am Wiesengrund, Anglerweg, August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße, Bergstraße, Berliner Straße, Berliner Straße 20, 20a, 20 b, Birkenweg, Brauhausgasse, Dresdener Straße (Markt bis R.-B.-Str.), Dr.-Otto-Werkmeister-Straße, Ernst-Thälman-Straße, Färbergasse, Feldstraße, Fichtestraße, Fischerstraße, Friedrich-Engels-Straße, Gartenstraße, Glashüttenstraße, Goethestraße, Grenzstraße, Gutshof, Hainweg, Hartwigstraße, Heinrich-Heine-Straße (Stichweg zu Nr. 17a-b), Hermsdorfer Straße, Herschenzmühle, Hospitalstraße, Jägerstraße, Karl-Liebknecht-Straße, Karl-Marx-Straße, Kirchgasse, Kirchplatz, Kreuzstraße, Lange Straße, Marienstraße, Marktplatz, Markt, Mittelstraße, Neugrabenweg, Neulandweg, Nordstraße, Ortrander Straße, Parkstraße, Parzellenstraße, Querstraße, Ringstraße, Rosa-Luxemburg-Straße, Rudolf-Breitscheid-Straße (ab Dresdener Straße bis Hartwigstraße), Stadtmühle, Straße des Aufbaus, Theodor-Schmidt-Straße, Vorwerk, Wallstraße, Wiesenstraße

Ruhland GT Arnsdorf

Am Schwarzwasser (ab Brücke bis L.-Jahn-Str.), Am Schwarzwasser (zwischen L55 und Brücke), Dorfaue, Frauendorfer Weg, Guteborner Straße, Kiefernweg, Ludwig-Jahn-Straße, Ludwig-Jahn-Straße (Nr.17 u. 17a), Mühlenstraße, Neue Straße, Neue Straße (Nr. 9, 11, 12, 16, 18 u. 20), Waldstraße, Friedhofsweg

Hermsdorf

Eichenweg, Friedensstraße, Gartenstraße, Wiesenstraße, Wuppenweg (bis Abbiegung Wuppenweg)

Hermsdorf GT Lipsa

Grünewalder Straße, Guteborner Straße, Guteborner Straße (Zuwegung zu Nr. 3, 5 u. 7), Jannowitzer Weg, Kastanienallee (7 – 8), Siedlung, Waldstraße

Hermsdorf OT Jannowitz

Dubweg, Forsthausstraße, Ortrander Straße (17-19a), Rohnaer Weg, Strehlens Gasse

Schwarzbach

Biehlener Straße, Friedensstraße, Straße der Freundschaft, Straße der Freundschaft (Stichweg), Straße der Jugend, Waldstraße, Wiesenstraße

Schwarzbach GT Biehlen

Gartenstraße, Ringstraße, Dorfaue (Biehlener Hauptstraße 6, 8 + 12)

Guteborn

Alte Hermsdorfer Straße, Arnsdorfer Straße, Birkenweg, Erlenweg, Friedhofsweg (ab Lindenweg bis K6604), Hauptstraße (Dorfaue), Kurzer Weg, Lindenweg, Parkweg, Schulstraße, Weinbergstraße, Zuwegung Kita

Grünewald

Am Dorfplatz, August-Bebel-Straße, Heidestraße, Mittelweg, Sandstraße, Schwarzbacher Weg, Weststraße

Grünewald GT Sella

Dorfstraße, Dresdener Straße (Verbindungsweg L 57)

Hohenbocka

Dorfaue, Feldstraße, Gartenstraße, Gärtnereiweg, Großer Siedlungsweg, Guteborner Straße, Heidelandstraße, Hermsdorfer Weg, Im Gärtchen, Kleine Gasse, Kleiner Siedlungsweg, Kurze Gasse, Leippsche Straße, Mühlweg, Rosa-Luxemburg-Straße, Sandstraße, Schulstraße, Vorstadt, Waldauenweg, Weinbergstraße, Wesenweg, Wiesenweg

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen.

Mehr Informationen finden Sie hier 

Startschuss für den KulturPass – Jugendliche in Südbrandenburg können 200 Euro für kulturelle Angebote ab sofort nutzen

PRESSEMELDUNG

Startschuss für den KulturPass
Jugendliche in Südbrandenburg können 200 Euro für kulturelle Angebote ab sofort nutzen

Junge Menschen, die im Jahr 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, erhalten mit dem KulturPass ein Budget von 200 Euro für kulturelle Angebote. Ab dem 14. Juni können sie ihr Budget in der KulturPass-App freischalten und nutzen. Damit unterstützt die Bundesregierung junge Menschen dabei, Kultur vor Ort zu erleben.

„Mit dem KulturPass können Jugendliche das vielfältige kulturelle Angebot in ihren Regionen kennenlernen. Dazu gehören neben Konzerten, Theateraufführungen oder Kinobesuchen auch Bücher oder Tonträger. Davon profitiert auch die Kulturbranche in Südbrandenburg. Die Anbieter aus unserer Region können ihre Veranstaltungen und Produkte auf dem virtuellen Marktplatz in der App anbieten und bei Jugendlichen bekannter machen. Ein wirklich gutes Programm, von dem alle Seiten profitieren!“, sagt Hannes Walter.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags stellt in diesem Jahr 100 Millionen Euro für den KulturPass zur Verfügung. Das Programm startet im Jahr 2023 als Pilotprojekt. Bei erfolgreichem Verlauf soll es fortgesetzt und weiterentwickelt werden.

Die KulturPass-App steht für iOS und Android in den entsprechenden App-Stores kostenfrei zur Verfügung. Für die Freischaltung des Budgets müssen in der App Alter und Wohnort in Deutschland per Online-Ausweis (deutsche Staatsangehörige), eID-Karte (EU-Staatsangehörige) oder elektronischem Aufenthaltstitel (Drittstaatsangehörige) nachgewiesen werden. Unterstützung bei der Freischaltung bekommen Jugendliche auf der Webseite www.kulturpass.de und über die Kontaktmöglichkeiten in der App.

Fotos von Hannes Walter zur Veröffentlichung finden Sie hier: https://hannes-walter.spd.de/presse

Kontakt für Rückfragen:

Nathalie Nied
Büroleiterin

Büro Hannes Walter, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: 030/227-73991
Mail: hannes.walter.ma05@bundestag.de

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Pressemeldung Download PDF Startschuss für den KulturPass

Pressemitteilung – Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte können ab heute beantragt werden

Pressemitteilung
Vom 08.05.2023

Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte können ab heute beantragt werden Online-Portal für das Antragsverfahren für nicht-leitungsgebundene Energieträger ab 8. Mai freigeschaltet

Potsdam. Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab heute Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Brandenburg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im Anschluss durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Bei Fragen rund um das Thema Heizkostenhilfe für Privathaushalte steht eine Hotline der ILB sowie eine Landingpage mit allen Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.

ILB-Infotelefon Heizkostenhilfe: 0331 660-2920
Antragsseite der ILB: https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/

Weitere Informationen:
– MWAE: Hilfen für Haushalte mit Heizöl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen
– ILB: Heizkostenhilfe für Privathaushalte

Die Antragsstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

Pressemitteilung als PDF Download


Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie | Heinrich-Mann-Allee 107 | 14473 Potsdam
Pressesprecherin: Irene Beringer | Tel.: (0331) 866 1509 | Fax: (0331) 866 1726
Internet: https://mwae.brandenburg.de | E-Mail: pressestelle@mwae.brandenburg.de