Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hermsdorf / Lipsa

Jagdgenossenschaft  Hermsdorf / Lipsa

Einladung zur Jahreshauptversammlung

am Donnerstag, den 08.Mai 2025  um 18:30 Uhr im Gasthaus „Zur Linde“ in Zeisholz

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Verlesung Rechenschaftsbericht für das vergangene Pachtjahr
  3. Verlesen des Kassenbericht für das vergangene Pachtjahr
  4. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
  5. Bericht der Pächtergemeinschaft
  6. Forstrevier Revierleitung informiert
  7. Diskussion

Dazu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen.

gez.  Markus Richter

Vorsitzender des Jagdvorstandes

Durchführung der maschinellen Straßenreinigung auf den öffentlichen Straßen im Amt Ruhland

Vom 14.04.2025 bis 17.04.2025 in der Zeit von 07:00 – 15:00 Uhr wird auf folgenden Straßenzügen im Amt Ruhland eine maschinelle Straßenreinigung ausgeführt:

Ruhland

Am Dreistein, Am Dürrbachgraben, Am Fließ, Am Fließ (Nr. 22 u. 23), Am Lug, Am Wiesengrund, Anglerweg, Bahnhofstraße, Berliner Straße, Berliner Straße 20, 20a, 20 b, Brauhausgasse, Dresdener Straße (Markt bis R.-B.-Str.), Fischerstraße, Friedrich-Engels-Straße, Gartenstraße, Glashüttenstraße, Goethestraße, Gutshof, Hartwigstraße, Hospitalstraße, Karl-Liebknecht-Straße, Karl-Marx-Straße, Kirchgasse, Kirchplatz, Kreuzstraße, Marienstraße, Marktplatz, Markt, Mittelstraße, Ringstraße, Straße des Aufbaus, Wallstraße

Hermsdorf GT Lipsa

Grünewalder Straße, Guteborner Straße, Guteborner Straße (Zuwegung zu Nr. 3, 5 u. 7), Siedlung

Schwarzbach

Straße der Freundschaft, Straße der Freundschaft (Stichweg)

Schwarzbach GT Biehlen

Gartenstraße, Dorfaue (Biehlener Hauptstraße 6, 8 + 12)

Guteborn

Birkenweg, Hauptstraße (Dorfaue), Schulstraße, Weinbergstraße

Grünewald

August-Bebel-Straße, Heidestraße, Mittelweg

Hohenbocka

Dorfaue, Im Gärtchen, Leippsche Straße (bis Höhe FF)

! Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, Halteverbote einzuhalten und ihr Fahrzeug zu den angegebenen Tagen und Zeiten nicht in den vorgesehenen Straßenabschnitten abzustellen.

Nur so kann eine gründliche Reinigung gewährleistet werden.

Ab 01.05.2025: Das Passbild wird digital erstellt.

Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente (Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente) genutzt.

Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen.

Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen – und ein weiterer Termin im Amt.

Derzeit kann Ihnen das Amt Ruhland noch nicht die Möglichkeit der Aufnahme von digitalen Passbildern anbieten.

Unter folgendem Link können Sie nach Fotodienstleistern in Ihrer Nähe suchen: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Denken Sie daran, dass die Reisezeit bald wieder beginnt und Sie notwendige Reisedokumente rechtzeitig beantragen!

Hinweis für Anträge auf Fahrerlaubnis:

Für die Beantragung der Fahrerlaubnis benötigen Sie im Landkreis Oberspreewald-Lausitz weiterhin ein „normales“ biometrisches Passbild.

 

Planung eines neuen Kommunikationspaketes für das Amt Ruhland

Die Amtsverwaltung Ruhland plant, sich auf vielfältige und innovative Weise einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende, Touristen sowie Interessierte sollen durch eine interaktive Broschüre, eine gedruckte Broschüre und einen professionellen Kurzfilm angesprochen werden. Ein 360°- Panorama ermöglicht es, das Amtsgebiet virtuell zu erkunden, während eine Fotogalerie spannende Einblicke in das Amtsgebiet bieten soll. Zudem soll die interaktive Broschüre und der Kurzfilm  auf der Homepage des Amtes Ruhland integriert werden, um sie einfach abrufbar und teilbar zu machen.

Die Finanzierung dieses Projektes soll durch Werbeanzeigen von Unternehmen, Vereine u.Ä.  aus der Region abgesichert werden.

Die JS Deutschland GmbH, welche auf werbewirksame Präsentation von Unternehmen spezialisiert ist, wird das Kommunikationspaket für das Amt Ruhland erstellen. Derzeitig kontaktiert das Unternehmen mögliche Werbepartner, um Unterstützung für das Projekt zu gewinnen.

Die Amtsverwaltung hofft auf eine aktive Beteiligung der regionalen Vereine, Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen, um die Realisierung dieses modernen Kommunikationspaketes umsetzen zu können.

Bundestagswahl am 23.02.2025

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23.02.2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier: Deutscher Bundestag – Bundestagswahl 2025

Link Homepage: Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Landeinwärts. Ackerlicht und Feldweit – Fotoprojekt für Frauen

Landeinwärts. Ackerlicht und Feldweit – Fotoprojekt für Frauen

10 Termine von September-Dezember 2024

Du fotografierst gern, bei Dir in der Gegend gibt es aber keine Kursangebote?
Du möchtest Dein Leben in der Lausitz fotografieren und professionell unterstützt werden?
Du willst mit gleichgesinnten Frauen zusammenkommen?

Melde Dich an zu unserem Fotoprojekt!

In kleinen Gruppen arbeiten wir von September bis Dezember mit Fotografinnen und Künstlerinnen online und vor Ort in Fotoworkshops zum Leben in der Lausitz. Die Termine werden individuell abgesprochen, so wie es für Dich passt. Du kannst Deine Kamera oder Dein Smartphone verwenden. Das Angebot ist kostenlos, für Anfängerinnen und Fortgeschrittene.

Zum Abschluss wird das Projekt in einer Ausstellung gezeigt und in einem Kalender präsentiert.

Weitere Infos und Anmeldung: foto@gedok-brandenburg.de

Eine Anmeldung ist bis zum 13.9.2024 möglich.

Workshopleiterinnen: Karen Ascher (Künstlerin), Helena Ebel (Fotografin und Dozentin), Katrin Kamrau (Fotografin und Künstlerin) und Susanne Thäsler-Wollenberg (Künstlerin und Kulturarbeiterin)

Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Land Brandenburg und den Teilhabefonds der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH

Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg ab 01.07.2024

Am 25.06.2024 hat das Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung erlassen, welche bereits am 01.07.2024 in Kraft getreten ist und im gesamten Land Brandenburg gilt.

Hier die wichtigsten Punkte für Sie als Hundehalter:

  • Es gibt nur noch eine Unterteilung in (nicht gefährliche) Hunde und gefährliche Hunde.
  • Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, nun für alle Hunde ab der 8. Woche. Vorher galt diese erst ab 20 Kg bzw. 40 cm Widerristhöhe oder für gefährliche Hunde.
    Die Registrierung/Anzeige ist nun bei allen Hunden gegenüber den Ordnungsbehörden vorzunehmen.
  • Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sind erst ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro sanktioniert. Insoweit besteht für die nunmehrige grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für Hunde im Land Brandenburg eine Übergangsfrist von sieben Monaten (vgl. § 19 Abs. 1 Hundehalteverordnung).
  • Durch das Tier verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Ferner gibt es keine Listenhunde mehr, sondern die Einstufung erfolgt zukünftig anhand des Verhaltens. Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung der örtlichen Ordnungsbehörde dies ergibt.
  • Hunde, die nach bisherigem Recht ausschließlich aufgrund der Rassezugehörigkeit des Hundes als gefährlich galten, gelten ab dem 1. Juli 2024 als nicht mehr gefährlich.
  • Die Grundsätze zur Leinenpflicht und Maulkorbzwang sind vergleichbar der alten Regelungen.

Link zur Hundehalterverordnung (PDF)

Bekanntmachung Gemeindevertretung Hermsdorf

Amt Ruhland
Wahlleiterin
Rudolf-Breitscheid-Straße 4
01945 Ruhland

Bekanntmachung

Ruhland, 02.07.2024

Herr Matthias Trentzsch nimmt die Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister an. Demnach geht sein Sitz in der Gemeindevertretung Hermsdorf auf die Ersatzpersonen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen über.
Die nächst folgende Ersatzperson, Frau Julia Leupold, hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass sie ihr Mandate als Mitglied der Gemeindevertretung nicht antreten wird.

Ich stelle fest, dass die in der Reihenfolge nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählervereinigung Hermsdorf (UVVVH) Herr Marcel Noack ist.

Hermann
Wahlleiterin

Abbrennen von Oster- und Maifeuern

Am 31. März und 01. April wird dieses Jahr Ostern gefeiert. Traditionell werden dann vielerorts auch wieder Osterfeuer abgebrannt. Das Abbrennen eines Osterfeuers darf nicht an gesetzlichen Feiertagen stattfinden – demnach nicht am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 15.03.2024 angezeigt werden müssen.

Auch im Gebiet des Amtes Ruhland ist es ein alter Brauch, in der Nacht zum 1. Mai ein Maifeuer anzuzünden, um symbolisch den Winter zu vertreiben. Dieser Brauchtum wird gepflegt und das Ordnungsamt hat natürlich Verständnis für die Tradition, nimmt aber auch die Verantwortlichen in die Pflicht, die Vorgaben zu beachten und somit negative ökologische Folgen zu vermeiden und größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 05.04.2024 beantragt werden müssen.

Hinweis: Die Anträge zum Verbrennen eines Maifeuers für die Allgemeinheit wurden an die jeweiligen Bürgermeister versendet.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier: Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Verbrennens im Freien (PDF)