Wasser auf den Friedhöfen wird abgestellt!

Aufgrund der bevorstehenden Wintersaison und zur Vorbereitung auf die kalten Monate wird das Wasser auf den Friedhöfen abgestellt.

Ab Freitag, den 8. November 2024, werden die Gemeindearbeiter der Amtsverwaltung Ruhland das Wasser auf den Friedhöfen abstellen bzw. kein Wasser mehr zur Verfügung stellen.

Diese Maßnahme ist notwendig, um Frostschäden an den Wasserleitungen zu verhindern.

Durchführung der maschinellen Straßenreinigung auf den öffentlichen Straßen im Amt Ruhland

Voraussichtlich ab 28.10.2024 in der Zeit von 07:00 – 15:00 Uhr wird auf verschiedenen Straßenzügen im Amt Ruhland eine maschinelle Straßenreinigung ausgeführt.

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, Halteverbote einzuhalten und ihr Fahrzeug zu den angegebenen Tagen und Zeiten nicht in den vorgesehenen Straßenabschnitten abzustellen.

Nur so kann eine gründliche Reinigung gewährleistet werden.

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung von Planunterlagen – Ausbau B 169

Der Landesbetrieb Straßenwesen des Landes Brandenburg plant den Ausbau der B 169 (Autobahnausfahrt Ruhland der A 13 – Ortsumgehung Plessa) einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen.

Hierfür wird ein Planfeststellungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Betroffene Grundstücke befinden sich unter anderen in der Gemarkung Ruhland.

Die Planunterlagen werden nicht in der Amtsverwaltung Ruhland ausgelegt.

In folgenden Behörden ist eine Einsichtnahme vom 23. September 2024 bis 22. Oktober 2024 möglich:

– Amt Plessa

– Stadt Lauchhammer

– Stadt Schwarzheide

– Gemeinde Neuhausen/Spree

Weitere Informationen können Sie aus der öffentlichen Bekanntmachung vom Landesamt für Bauen und Verkehr entnehmen.

Link zu den Planunterlagen: https://www.o-sp.de/lbvbrandenburg/plan?pid=80146

B 169 Bekanntmachungstext (PDF, 340Kb)

Landeinwärts. Ackerlicht und Feldweit – Fotoprojekt für Frauen

Landeinwärts. Ackerlicht und Feldweit – Fotoprojekt für Frauen

10 Termine von September-Dezember 2024

Du fotografierst gern, bei Dir in der Gegend gibt es aber keine Kursangebote?
Du möchtest Dein Leben in der Lausitz fotografieren und professionell unterstützt werden?
Du willst mit gleichgesinnten Frauen zusammenkommen?

Melde Dich an zu unserem Fotoprojekt!

In kleinen Gruppen arbeiten wir von September bis Dezember mit Fotografinnen und Künstlerinnen online und vor Ort in Fotoworkshops zum Leben in der Lausitz. Die Termine werden individuell abgesprochen, so wie es für Dich passt. Du kannst Deine Kamera oder Dein Smartphone verwenden. Das Angebot ist kostenlos, für Anfängerinnen und Fortgeschrittene.

Zum Abschluss wird das Projekt in einer Ausstellung gezeigt und in einem Kalender präsentiert.

Weitere Infos und Anmeldung: foto@gedok-brandenburg.de

Eine Anmeldung ist bis zum 13.9.2024 möglich.

Workshopleiterinnen: Karen Ascher (Künstlerin), Helena Ebel (Fotografin und Dozentin), Katrin Kamrau (Fotografin und Künstlerin) und Susanne Thäsler-Wollenberg (Künstlerin und Kulturarbeiterin)

Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Land Brandenburg und den Teilhabefonds der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH

Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg ab 01.07.2024

Am 25.06.2024 hat das Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung erlassen, welche bereits am 01.07.2024 in Kraft getreten ist und im gesamten Land Brandenburg gilt.

Hier die wichtigsten Punkte für Sie als Hundehalter:

  • Es gibt nur noch eine Unterteilung in (nicht gefährliche) Hunde und gefährliche Hunde.
  • Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, nun für alle Hunde ab der 8. Woche. Vorher galt diese erst ab 20 Kg bzw. 40 cm Widerristhöhe oder für gefährliche Hunde.
    Die Registrierung/Anzeige ist nun bei allen Hunden gegenüber den Ordnungsbehörden vorzunehmen.
  • Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sind erst ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro sanktioniert. Insoweit besteht für die nunmehrige grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für Hunde im Land Brandenburg eine Übergangsfrist von sieben Monaten (vgl. § 19 Abs. 1 Hundehalteverordnung).
  • Durch das Tier verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Ferner gibt es keine Listenhunde mehr, sondern die Einstufung erfolgt zukünftig anhand des Verhaltens. Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung der örtlichen Ordnungsbehörde dies ergibt.
  • Hunde, die nach bisherigem Recht ausschließlich aufgrund der Rassezugehörigkeit des Hundes als gefährlich galten, gelten ab dem 1. Juli 2024 als nicht mehr gefährlich.
  • Die Grundsätze zur Leinenpflicht und Maulkorbzwang sind vergleichbar der alten Regelungen.

Link zur Hundehalterverordnung (PDF)

Bekanntmachung Gemeindevertretung Hermsdorf

Amt Ruhland
Wahlleiterin
Rudolf-Breitscheid-Straße 4
01945 Ruhland

Bekanntmachung

Ruhland, 02.07.2024

Herr Matthias Trentzsch nimmt die Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister an. Demnach geht sein Sitz in der Gemeindevertretung Hermsdorf auf die Ersatzpersonen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen über.
Die nächst folgende Ersatzperson, Frau Julia Leupold, hat mir gegenüber schriftlich erklärt, dass sie ihr Mandate als Mitglied der Gemeindevertretung nicht antreten wird.

Ich stelle fest, dass die in der Reihenfolge nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Unabhängigen Wählervereinigung Hermsdorf (UVVVH) Herr Marcel Noack ist.

Hermann
Wahlleiterin

Abbrennen von Oster- und Maifeuern

Am 31. März und 01. April wird dieses Jahr Ostern gefeiert. Traditionell werden dann vielerorts auch wieder Osterfeuer abgebrannt. Das Abbrennen eines Osterfeuers darf nicht an gesetzlichen Feiertagen stattfinden – demnach nicht am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 15.03.2024 angezeigt werden müssen.

Auch im Gebiet des Amtes Ruhland ist es ein alter Brauch, in der Nacht zum 1. Mai ein Maifeuer anzuzünden, um symbolisch den Winter zu vertreiben. Dieser Brauchtum wird gepflegt und das Ordnungsamt hat natürlich Verständnis für die Tradition, nimmt aber auch die Verantwortlichen in die Pflicht, die Vorgaben zu beachten und somit negative ökologische Folgen zu vermeiden und größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 05.04.2024 beantragt werden müssen.

Hinweis: Die Anträge zum Verbrennen eines Maifeuers für die Allgemeinheit wurden an die jeweiligen Bürgermeister versendet.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier: Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Verbrennens im Freien (PDF)

Gewässer- und Deichschau Schwarze Elster 2024

Am Dienstag, den 12. März 2024, erfolgt die diesjährige Gewässer- und Deichschau der Schwarzen Elster.

Den Bürgern und Anliegern ist Gelegenheit zu geben, sich zu den der Schwarzen Elster betreffenden Problemen und Schwerpunkten zu äußern.

Bitte wenden Sie sich dafür an den

Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Umwelt und Bauaufsicht, untere Wasserbehörde,
Dubinaweg 1,
01968 Senftenberg.

Telefon: (03541) 870-3437
Email: wasserbehoerde@osl-online.de

Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin

Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin für die anstehenden Wahlen am 09.06.2024 für

  • der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ruhland und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Ruhland
  • der Gemeindevertretung der Gemeinde Guteborn und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Guteborn
  • der Gemeindevertretung der Gemeinde Schwarzbach und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Schwarzbach
  • der Gemeindevertretung der Gemeinde Hermsdorf und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Hermsdorf
  • der Gemeindevertretung der Gemeinde Grünewald und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Grünewald
  • der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbocka und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Hohenbocka