Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung von Planunterlagen – Ausbau B 169

Der Landesbetrieb Straßenwesen des Landes Brandenburg plant den Ausbau der B 169 (Autobahnausfahrt Ruhland der A 13 – Ortsumgehung Plessa) einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen.

Hierfür wird ein Planfeststellungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Betroffene Grundstücke befinden sich unter anderen in der Gemarkung Ruhland.

Die Planunterlagen werden nicht in der Amtsverwaltung Ruhland ausgelegt.

In folgenden Behörden ist eine Einsichtnahme vom 23. September 2024 bis 22. Oktober 2024 möglich:

– Amt Plessa

– Stadt Lauchhammer

– Stadt Schwarzheide

– Gemeinde Neuhausen/Spree

Weitere Informationen können Sie aus der öffentlichen Bekanntmachung vom Landesamt für Bauen und Verkehr entnehmen.

Link zu den Planunterlagen: https://www.o-sp.de/lbvbrandenburg/plan?pid=80146

B 169 Bekanntmachungstext (PDF, 340Kb)

Landtagswahl 22.09.2024 – Änderung Wahllokale

Bitte beachten Sie das auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegebene Wahllokal.

In folgenden Wahlbezirken hat sich die Örtlichkeit der Wahllokale geändert:

Ruhland 1

Bisher: Amtsverwaltung Ruhland, neu: Spielleuteheim, Güterbahnhofstraße 1a, 01945 Ruhland (barrierefrei)

Grünewald 1

Bisher: Gemeindehaus, neu: Vereinsgebäude SV Grünewald e.V., Schwarzbacher Weg, 01945 Grünewald (barrierefrei)

Schwarzbach 2

Bisher: Feuerwehrgerätehaus, neu: ehem. Verkaufsstelle Agrargenossenschaft Biehlen, Biehlener Hauptstraße, 01945 Schwarzbach GT Biehlen (barrierefrei)

Hohenbocka

Bisher: Gemeindehaus, neu: Vereinsheim HKC, Dresdener Straße 4, 01945 Hohenbocka (barrierefrei)

Bitte beachten Sie, dass das Wahllokal Ruhland 2 (Sportplatzgebäude, Ortrander Straße 19, 01945 Ruhland) nur fußläufig zu erreichen ist. Eine Befahrung des Sportplatzgeländes ist nicht zulässig. Bitte nutzen Sie bei körperlichen Beeinträchtigungen die Möglichkeit zur Briefwahl.

Einwohnermeldeamt am 19.11.2024 geschlossen

Bereich Einwohnermeldeamt / Standesamt

Aufgrund einer Softwareumstellung ist am 19.11.2024 das Einwohnermeldeamt geschlossen.

Im Zeitraum vom 28.10.2024 bis 15.11.2024 kann es aufgrund von Schulungen der Mitarbeiterinnen im Bereich Einwohnermeldeamt und Standesamt zu längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten kommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Landeinwärts. Ackerlicht und Feldweit – Fotoprojekt für Frauen

Landeinwärts. Ackerlicht und Feldweit – Fotoprojekt für Frauen

10 Termine von September-Dezember 2024

Du fotografierst gern, bei Dir in der Gegend gibt es aber keine Kursangebote?
Du möchtest Dein Leben in der Lausitz fotografieren und professionell unterstützt werden?
Du willst mit gleichgesinnten Frauen zusammenkommen?

Melde Dich an zu unserem Fotoprojekt!

In kleinen Gruppen arbeiten wir von September bis Dezember mit Fotografinnen und Künstlerinnen online und vor Ort in Fotoworkshops zum Leben in der Lausitz. Die Termine werden individuell abgesprochen, so wie es für Dich passt. Du kannst Deine Kamera oder Dein Smartphone verwenden. Das Angebot ist kostenlos, für Anfängerinnen und Fortgeschrittene.

Zum Abschluss wird das Projekt in einer Ausstellung gezeigt und in einem Kalender präsentiert.

Weitere Infos und Anmeldung: foto@gedok-brandenburg.de

Eine Anmeldung ist bis zum 13.9.2024 möglich.

Workshopleiterinnen: Karen Ascher (Künstlerin), Helena Ebel (Fotografin und Dozentin), Katrin Kamrau (Fotografin und Künstlerin) und Susanne Thäsler-Wollenberg (Künstlerin und Kulturarbeiterin)

Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Land Brandenburg und den Teilhabefonds der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH

Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg ab 01.07.2024

Am 25.06.2024 hat das Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung erlassen, welche bereits am 01.07.2024 in Kraft getreten ist und im gesamten Land Brandenburg gilt.

Hier die wichtigsten Punkte für Sie als Hundehalter:

  • Es gibt nur noch eine Unterteilung in (nicht gefährliche) Hunde und gefährliche Hunde.
  • Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, nun für alle Hunde ab der 8. Woche. Vorher galt diese erst ab 20 Kg bzw. 40 cm Widerristhöhe oder für gefährliche Hunde.
    Die Registrierung/Anzeige ist nun bei allen Hunden gegenüber den Ordnungsbehörden vorzunehmen.
  • Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sind erst ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro sanktioniert. Insoweit besteht für die nunmehrige grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für Hunde im Land Brandenburg eine Übergangsfrist von sieben Monaten (vgl. § 19 Abs. 1 Hundehalteverordnung).
  • Durch das Tier verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Ferner gibt es keine Listenhunde mehr, sondern die Einstufung erfolgt zukünftig anhand des Verhaltens. Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung der örtlichen Ordnungsbehörde dies ergibt.
  • Hunde, die nach bisherigem Recht ausschließlich aufgrund der Rassezugehörigkeit des Hundes als gefährlich galten, gelten ab dem 1. Juli 2024 als nicht mehr gefährlich.
  • Die Grundsätze zur Leinenpflicht und Maulkorbzwang sind vergleichbar der alten Regelungen.

Link zur Hundehalterverordnung (PDF)

Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Grünewald / Sella

Der Vorstand lädt alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Grünewald / Sella zur Jahreshauptversammlung

am 26.04.2024 um 19.00 Uhr

im Gemeindehaus Grünewald recht herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Rechenschaftsbericht
2. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023/24
3. Kassenbericht
4. Bericht Kassenprüfer
5. Entlastung des Kassenführers für das Geschäftsjahr 2023/24
6. Beschluss Haushaltsplan für 2024/25
7. Bericht der Pächtergemeinschaft
8. Abstimmung über den Kauf einer Drohne zur Jungwildrettung
9. Diskussion
10. Gemeinsames Essen

Für die Auszahlung des Reinertrages wird nochmals darum gebeten, dem Kassenführer die aktuelle Bankverbindung mitzuteilen.

Teilnahme- und abstimmungsberechtigt sind nur Flächenbesitzer und Beauftragte.

Der Vorstand

Abbrennen von Oster- und Maifeuern

Am 31. März und 01. April wird dieses Jahr Ostern gefeiert. Traditionell werden dann vielerorts auch wieder Osterfeuer abgebrannt. Das Abbrennen eines Osterfeuers darf nicht an gesetzlichen Feiertagen stattfinden – demnach nicht am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 15.03.2024 angezeigt werden müssen.

Auch im Gebiet des Amtes Ruhland ist es ein alter Brauch, in der Nacht zum 1. Mai ein Maifeuer anzuzünden, um symbolisch den Winter zu vertreiben. Dieser Brauchtum wird gepflegt und das Ordnungsamt hat natürlich Verständnis für die Tradition, nimmt aber auch die Verantwortlichen in die Pflicht, die Vorgaben zu beachten und somit negative ökologische Folgen zu vermeiden und größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 05.04.2024 beantragt werden müssen.

Hinweis: Die Anträge zum Verbrennen eines Maifeuers für die Allgemeinheit wurden an die jeweiligen Bürgermeister versendet.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier: Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Verbrennens im Freien (PDF)

Wahlhelfer gesucht

In Vorbereitung der verbundenen Europa- und Kommunalwahl 09.06.2024 und für die Landtagswahl am 22.09.2024 sucht das Amt Ruhland für die Mitarbeit in einem Urnen- oder Briefwahllokal ehrenamtliche Wahlhelfer (Wahlvorsteher, Stellvertreter und Beisitzer).

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.

Mitglied des Wahlvorstands kann jede Person werden, die wahlberechtigt ist.

Wahlbewerbende sowie ihre Vertrauenspersonen dürfen nicht in einem Wahlvorstand arbeiten.

Nutzung Sie für die Anmeldung das folgende Formular – Erklärung zur Mitarbeit im Wahlvorstand (PDF)

 

Informationen für Wahlhelfende: Informationen für Wahlhelfende | Wahlen Brandenburg

Gewässer- und Deichschau Schwarze Elster 2024

Am Dienstag, den 12. März 2024, erfolgt die diesjährige Gewässer- und Deichschau der Schwarzen Elster.

Den Bürgern und Anliegern ist Gelegenheit zu geben, sich zu den der Schwarzen Elster betreffenden Problemen und Schwerpunkten zu äußern.

Bitte wenden Sie sich dafür an den

Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Umwelt und Bauaufsicht, untere Wasserbehörde,
Dubinaweg 1,
01968 Senftenberg.

Telefon: (03541) 870-3437
Email: wasserbehoerde@osl-online.de