Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Ruhland

Hiermit laden wir alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Ruhland zu der am

19.04.24, um 18:00 Uhr,

stattfindenden Mitgliederversammlung im Versammlungsraum auf dem Sportplatz in 01945 Ruhland, Ortrander Straße recht herzlich ein.

Tagesordnung

TOP 1      Begrüßung der Mitglieder und der Gäste durch den Vorsitzenden der JGR

TOP 2     Eröffnung der Versammlung und Ernennung eines Protokollführers für die gesamte Versammlung

TOP 2     Bekanntgabe der Tagesordnung

TOP 3     Abstimmung / Beschluss der Tagesordnung

TOP 4     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

TOP 5     Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung

TOP 6     Rechenschaftsbericht über die Arbeit des Vorstandes der JG Ruhland 2023 / 2024

TOP 7     Bericht des Kassenführers zum Jahresabschluss 2023 / 2024

TOP 8     Haushaltsplan für das kommende Wirtschaftsjahr 2024 / 2025

TOP 9     Revisionsbericht der Kassenprüfung

TOP 10   Entlastung des Vorstandes und der Kassenführung

TOP 11   Beschlussfassung

11.1 zum Bericht des Kassenführers zum Haushaltsplan 2024/2025

TOP 12   Information zum Pachtvertrag JG Ruhland – Eichwald und Elsterwiesen

TOP 13   Bericht der Jagdpächter

TOP 14   Sonstiges / Diskussion

TOP 15   Schließung der Genossenschaftsversammlung

 

gez. Steffen Handrack

Jagdvorstand

 

Hinweis:

Die Vielzahl der auswärtigen Eigentümer, welche per Gesetz Mitglied der Jagdgenossenschaft sind, bitte ich, die Versammlung ebenfalls wahrzunehmen.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und eine konstruktive Versammlung.

Abbrennen von Oster- und Maifeuern

Am 31. März und 01. April wird dieses Jahr Ostern gefeiert. Traditionell werden dann vielerorts auch wieder Osterfeuer abgebrannt. Das Abbrennen eines Osterfeuers darf nicht an gesetzlichen Feiertagen stattfinden – demnach nicht am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 15.03.2024 angezeigt werden müssen.

Auch im Gebiet des Amtes Ruhland ist es ein alter Brauch, in der Nacht zum 1. Mai ein Maifeuer anzuzünden, um symbolisch den Winter zu vertreiben. Dieser Brauchtum wird gepflegt und das Ordnungsamt hat natürlich Verständnis für die Tradition, nimmt aber auch die Verantwortlichen in die Pflicht, die Vorgaben zu beachten und somit negative ökologische Folgen zu vermeiden und größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 05.04.2024 beantragt werden müssen.

Hinweis: Die Anträge zum Verbrennen eines Maifeuers für die Allgemeinheit wurden an die jeweiligen Bürgermeister versendet.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier: Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Verbrennens im Freien (PDF)

Wahlhelfer gesucht

In Vorbereitung der verbundenen Europa- und Kommunalwahl 09.06.2024 und für die Landtagswahl am 22.09.2024 sucht das Amt Ruhland für die Mitarbeit in einem Urnen- oder Briefwahllokal ehrenamtliche Wahlhelfer (Wahlvorsteher, Stellvertreter und Beisitzer).

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.

Mitglied des Wahlvorstands kann jede Person werden, die wahlberechtigt ist.

Wahlbewerbende sowie ihre Vertrauenspersonen dürfen nicht in einem Wahlvorstand arbeiten.

Nutzung Sie für die Anmeldung das folgende Formular – Erklärung zur Mitarbeit im Wahlvorstand (PDF)

 

Informationen für Wahlhelfende: Informationen für Wahlhelfende | Wahlen Brandenburg

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht ab dem 20. November 2023 allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.

Eine Beteiligung Ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal  beteiligen.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf laermaktionsplanung-schiene.de

Kontakt
Eisenbahn-Bundesamt
Referat 53
Umgebungslärmkartierung,
Lärmaktionsplanung und
Geoinformation
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

E-Mail: umgebungslaerm@eba.bund.de
Internet: laermaktionsplanung-schiene.de

Projekt: Stadt Ruhland, Modernisierung Sportplatz Ruhland

Die Stadt Ruhland, vertreten durch das Amt Ruhland, führt derzeit auf dem Sportplatz in Ruhland die Erneuerung der Laufbahn und des umlaufenden Geländers durch. Zudem soll die Schaffung eines Zuschauerbereiches und eines Outdoor – Fitnessparks erfolgen.

Das Vorhaben wird gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), speziell durch das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 bis 2022 – Maßnahme M07.

Geplant sind im Detail der Ersatzneubau der Randeinfassung und der Neuaufbau der Laufbahn in Form eines Tennenbelages. Das bestehende desolate Barriere-System soll zurückgebaut und durch eine wartungsarme nachhaltige Anlage aus Aluminium ersetzt werden.

Der Zuschauerbereich wird durch die Schaffung einer barrierefreien Zuwegung am Spielfeldrand aufgewertet. Die neu angelegten Aufstellebenen sollen ausreichend Bewegungsfreiheit bieten und durch Anordnung von in der Höhe versetzt angeordneten Betonelementen ergänzt werden. Dies ermöglicht zwei Sitz- bzw. Stehebenen für das Publikum.

Der Outdoor Fitness Park erhält 11 Geräte mit unterschiedlichsten Ertüchtigungszielen. Die Freifläche wird mit Tiefborden eingeschlossen und die notwendigen Schutzbereiche werden gestalterisch (Materialwechsel bzw. gesonderte Einfassung) kenntlich gemacht. Mit dem Anlegen des Outdoor Fitness Parks soll ein weiteres Angebot geschaffen werden, das Sportbegeisterte unterschiedlichster sportlicher Betätigungsfelder anspricht.

Bauausführendes  Unternehmen ist die Firma Landschaftsbüro Buder aus Schwarzkollm.

Weitere Informationen sind zu erhalten bei: Amt Ruhland, Amt für Bau und Geoinformation

Einladung zur Krabbelgruppe in Ruhland

Die Kita Spurensucher in Ruhland lädt zu Termin für eine Krabbelgruppe ein.

Kinder ab ca. 6 Monate bis 1,5 Jahre. Mittwochs aller 14 Tage.

Folgende Termine stehen zur Verfügung: 17.01.24, 31.01.24, 14.02.24, 28.02.24, 13.03.24, 27.03.24, 10.04.24, 24.04.24

Es ist keine Voranmeldung nötig. Außer guter Laune und Neugier ist Nichts mitzubringen.

Das Team der Kinderkrippe, im Erdgeschoss rechts, freut sich auf Ihren Besuch.

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen.

Mehr Informationen finden Sie hier 

Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

In der Stadt Ruhland und den Gemeinden Guteborn und Hermsdorf wurden in den vergangenen Jahren Geschwindigkeitsmessanlagen beschafft, um die Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Ortschaften zu sensibilisieren. Die Geschwindigkeitsmessanlagen können bereits aus größerer Entfernung die aktuelle Geschwindigkeit anzeigen und das Überschreiten des Tempolimits mit einem grimmig schauenden Smiley begleiten, vorschriftsmäßiges Fahren wird mit einem grünen lachenden Smiley belohnt.

Weiterhin setzt das Amt Ruhland an kritischen Straßen auch ein Verkehrszählgerät ein, dass die Verkehrsströme und Geschwindigkeiten aufzeichnen kann. Nach Auswertung der Daten werden besonders kritische Stellen der Polizei als Schwerpunkte für mögliche Geschwindigkeitskontrollen mitgeteilt.

Im Zeitraum vom 27.04.2023 bis 28.08.2023 erfolgte eine Geschwindigkeitsmessung in der Badeanstalt (L581). Erschreckend dabei war, dass kein Fahrzeug die angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten hat. Die durchschnittliche Geschwindigkeit betrug 50 km/h, die Maximalgeschwindigkeit 113 km/h.

Auch erreichen uns vermehrt Beschwerden aus dem Bereich Theodor-Schmidt-Straße und Hermsdorfer Straße in Ruhland, dass die dort angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten wird. Trotz regelmäßiger Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei halten sich leider weiterhin nicht alle Verkehrsteilnehmer an die angeordneten 30 km/h. Anhand der letzten Verkehrszählung im Zeitraum 28.11.2022 bis 04.12.2022 wurde in diesem Bereich eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 44 km/h gefahren, traurigerweise wurde auch eine Höchstgeschwindigkeit von 91 km/h erreicht.

Auf diesem Weg möchten wir einen Appell an alle Verkehrsteilnehmer richten, sich an die vorgegebenen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu halten. Zu schnelles Fahren, gerade auch innerorts, ist kein Kavaliersdelikt. Bitte überdenken Sie Ihre Fahrweise auch mit Blick auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Gerade Kinder können vom Verkehr ausgehende Gefahren nicht immer richtig einschätzen und geraten so schnell ungewollt in brenzlige Situationen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Ihr Amt für Ordnung und Soziales

Deckenerneuerung Theodor-Schmidt-Straße Abschnitt Nord

Die Stadt Ruhland, vertreten durch das Amt Ruhland, möchte im Rahmen der Straßenerhaltung den nördlichen Abschnitt der Theodor – Schmidt – Straße einer Deckenerneuerung unterziehen. Der Zustand des ca. 100 Meter langen Abschnittes vom Anschluss Bernsdorfer Straße bis einschließlich Kreuzung Am Wiesengrund/Querstraße ist durch Risse und Deckenaufbrüche geprägt. Die Deckenerneuerung soll durch Anfräsen des vorhandenen Asphaltpaketes sowie das Aufbringen einer neuen Asphaltdeckschicht bewerkstelligt werden.

Bauausführendes  Unternehmen ist die Firma Matthäi Bauunternehmen aus Freienhufen.

Um einen zügigen Baufortschritt gewährleisten zu können ist für den gesamten Baubereich vom 17.07. bis voraussichtlich zum 11.08.2023 eine Vollsperrung vorgesehen. Für diesen Zeitraum ist die Erreichbarkeit der direkt anliegenden Grundstückes eingeschränkt und nur fußläufig möglich. Für alle anderen Straßenzüge ist die Ausfahrt über die Hermsdorfer Straße zur Kamenzer Straße hin möglich. Eigentümer bzw. Anlieger von direkt an das Baufeld angrenzenden Grundstücken sowie das Wohngebiet „Neue Sorge“ haben eine gesonderte Information bezüglich der Zufahrt zu ihren Grundstücken erhalten. Die Zufahrt zum Neulandweg bleibt bautechnisch unberührt.

Für die auftretenden Einschränkungen bitten wir Sie bereits im Vorfeld der Maßnahme um Verständnis im Sinne des Vorhabens.

Amt Ruhland, Amt für Bau und Geoinformation