Abbrennen von Oster- und Maifeuern

Am 31. März und 01. April wird dieses Jahr Ostern gefeiert. Traditionell werden dann vielerorts auch wieder Osterfeuer abgebrannt. Das Abbrennen eines Osterfeuers darf nicht an gesetzlichen Feiertagen stattfinden – demnach nicht am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 15.03.2024 angezeigt werden müssen.

Auch im Gebiet des Amtes Ruhland ist es ein alter Brauch, in der Nacht zum 1. Mai ein Maifeuer anzuzünden, um symbolisch den Winter zu vertreiben. Dieser Brauchtum wird gepflegt und das Ordnungsamt hat natürlich Verständnis für die Tradition, nimmt aber auch die Verantwortlichen in die Pflicht, die Vorgaben zu beachten und somit negative ökologische Folgen zu vermeiden und größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 05.04.2024 beantragt werden müssen.

Hinweis: Die Anträge zum Verbrennen eines Maifeuers für die Allgemeinheit wurden an die jeweiligen Bürgermeister versendet.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier: Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Verbrennens im Freien (PDF)

Bürgermeisterbrief

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hohenbocka,

am 09. Juni 2024 findet die Wahl der Kommunalvertretungen im Amt Ruhland statt.

Die Arbeit der Gemeindevertretung sowie des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin ist ehrenamtlich und dient der weiteren Gestaltung Hohenbockas.

Dabei ist es wichtig, vorhandenes Wissen und Können der „Buckschen“ einzubringen, wichtige Entscheidungen zum Allgemeinwohl zu treffen und deren Umsetzung zu begleiten. Es wäre schön, wenn sich Bürgerinnen und Bürger für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stellen würden.

Am 21.03.2024, 19.00 Uhr laden wir Sie recht herzlich zu einer Gesprächsrunde im Gemeindehaus ein, um sich über die Arbeit der Gemeindevertretung zu informieren.

 

Roland Schmidt (Bürgermeister)                   Gerd Sinde (stellv. Bürgermeister)

Wahlhelfer gesucht

In Vorbereitung der verbundenen Europa- und Kommunalwahl 09.06.2024 und für die Landtagswahl am 22.09.2024 sucht das Amt Ruhland für die Mitarbeit in einem Urnen- oder Briefwahllokal ehrenamtliche Wahlhelfer (Wahlvorsteher, Stellvertreter und Beisitzer).

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.

Mitglied des Wahlvorstands kann jede Person werden, die wahlberechtigt ist.

Wahlbewerbende sowie ihre Vertrauenspersonen dürfen nicht in einem Wahlvorstand arbeiten.

Nutzung Sie für die Anmeldung das folgende Formular – Erklärung zur Mitarbeit im Wahlvorstand (PDF)

 

Informationen für Wahlhelfende: Informationen für Wahlhelfende | Wahlen Brandenburg

Gewässer- und Deichschau Schwarze Elster 2024

Am Dienstag, den 12. März 2024, erfolgt die diesjährige Gewässer- und Deichschau der Schwarzen Elster.

Den Bürgern und Anliegern ist Gelegenheit zu geben, sich zu den der Schwarzen Elster betreffenden Problemen und Schwerpunkten zu äußern.

Bitte wenden Sie sich dafür an den

Landkreis Oberspreewald-Lausitz,
Amt für Umwelt und Bauaufsicht, untere Wasserbehörde,
Dubinaweg 1,
01968 Senftenberg.

Telefon: (03541) 870-3437
Email: wasserbehoerde@osl-online.de

Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin

Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin für die anstehenden Wahlen am 09.06.2024 für

  • der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ruhland und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Ruhland
  • der Gemeindevertretung der Gemeinde Guteborn und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Guteborn
  • der Gemeindevertretung der Gemeinde Schwarzbach und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Schwarzbach
  • der Gemeindevertretung der Gemeinde Hermsdorf und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Hermsdorf
  • der Gemeindevertretung der Gemeinde Grünewald und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Grünewald
  • der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbocka und der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Hohenbocka

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht ab dem 20. November 2023 allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.

Eine Beteiligung Ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal  beteiligen.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf laermaktionsplanung-schiene.de

Kontakt
Eisenbahn-Bundesamt
Referat 53
Umgebungslärmkartierung,
Lärmaktionsplanung und
Geoinformation
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

E-Mail: umgebungslaerm@eba.bund.de
Internet: laermaktionsplanung-schiene.de

Durchführung der maschinellen Straßenreinigung auf den öffentlichen Straßen im Amt Ruhland

Voraussichtlich ab 30.10.2023 in der Zeit von 07:00 – 15:00 Uhr wird auf verschiedenen Straßenzügen im Amt Ruhland eine maschinelle Straßenreinigung ausgeführt.

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, Halteverbote einzuhalten und ihr Fahrzeug zu den angegebenen Tagen und Zeiten nicht in den vorgesehenen Straßenabschnitten abzustellen. Nur so kann eine gründliche Reinigung gewährleistet werden.

Folgende Straßenzüge sind hiervon betroffen:

Ruhland

Alte Hermsdorfer Straße, Am Anger, Am Bach, Am Dreistein, Am Dürrbachgraben, Am Fließ, Am Fließ (Nr. 22 u. 23), Am Lug, Am Wiesengrund, Anglerweg, August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße, Bergstraße, Berliner Straße, Berliner Straße 20, 20a, 20 b, Birkenweg, Brauhausgasse, Dresdener Straße (Markt bis R.-B.-Str.), Dr.-Otto-Werkmeister-Straße, Ernst-Thälman-Straße, Färbergasse, Feldstraße, Fichtestraße, Fischerstraße, Friedrich-Engels-Straße, Gartenstraße, Glashüttenstraße, Goethestraße, Grenzstraße, Gutshof, Hainweg, Hartwigstraße, Heinrich-Heine-Straße (Stichweg zu Nr. 17a-b), Hermsdorfer Straße, Herschenzmühle, Hospitalstraße, Jägerstraße, Karl-Liebknecht-Straße, Karl-Marx-Straße, Kirchgasse, Kirchplatz, Kreuzstraße, Lange Straße, Marienstraße, Marktplatz, Markt, Mittelstraße, Neugrabenweg, Neulandweg, Nordstraße, Ortrander Straße, Parkstraße, Parzellenstraße, Querstraße, Ringstraße, Rosa-Luxemburg-Straße, Rudolf-Breitscheid-Straße (ab Dresdener Straße bis Hartwigstraße), Stadtmühle, Straße des Aufbaus, Theodor-Schmidt-Straße, Vorwerk, Wallstraße, Wiesenstraße

Ruhland GT Arnsdorf

Am Schwarzwasser (ab Brücke bis L.-Jahn-Str.), Am Schwarzwasser (zwischen L55 und Brücke), Dorfaue, Frauendorfer Weg, Guteborner Straße, Kiefernweg, Ludwig-Jahn-Straße, Ludwig-Jahn-Straße (Nr.17 u. 17a), Mühlenstraße, Neue Straße, Neue Straße (Nr. 9, 11, 12, 16, 18 u. 20), Waldstraße, Friedhofsweg

Hermsdorf

Eichenweg, Friedensstraße, Gartenstraße, Wiesenstraße, Wuppenweg (bis Abbiegung Wuppenweg)

Hermsdorf GT Lipsa

Grünewalder Straße, Guteborner Straße, Guteborner Straße (Zuwegung zu Nr. 3, 5 u. 7), Jannowitzer Weg, Kastanienallee (7 – 8), Siedlung, Waldstraße

Hermsdorf OT Jannowitz

Dubweg, Forsthausstraße, Ortrander Straße (17-19a), Rohnaer Weg, Strehlens Gasse

Schwarzbach

Biehlener Straße, Friedensstraße, Straße der Freundschaft, Straße der Freundschaft (Stichweg), Straße der Jugend, Waldstraße, Wiesenstraße

Schwarzbach GT Biehlen

Gartenstraße, Ringstraße, Dorfaue (Biehlener Hauptstraße 6, 8 + 12)

Guteborn

Alte Hermsdorfer Straße, Arnsdorfer Straße, Birkenweg, Erlenweg, Friedhofsweg (ab Lindenweg bis K6604), Hauptstraße (Dorfaue), Kurzer Weg, Lindenweg, Parkweg, Schulstraße, Weinbergstraße, Zuwegung Kita

Grünewald

Am Dorfplatz, August-Bebel-Straße, Heidestraße, Mittelweg, Sandstraße, Schwarzbacher Weg, Weststraße

Grünewald GT Sella

Dorfstraße, Dresdener Straße (Verbindungsweg L 57)

Hohenbocka

Dorfaue, Feldstraße, Gartenstraße, Gärtnereiweg, Großer Siedlungsweg, Guteborner Straße, Heidelandstraße, Hermsdorfer Weg, Im Gärtchen, Kleine Gasse, Kleiner Siedlungsweg, Kurze Gasse, Leippsche Straße, Mühlweg, Rosa-Luxemburg-Straße, Sandstraße, Schulstraße, Vorstadt, Waldauenweg, Weinbergstraße, Wesenweg, Wiesenweg

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen.

Mehr Informationen finden Sie hier 

Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

In der Stadt Ruhland und den Gemeinden Guteborn und Hermsdorf wurden in den vergangenen Jahren Geschwindigkeitsmessanlagen beschafft, um die Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Ortschaften zu sensibilisieren. Die Geschwindigkeitsmessanlagen können bereits aus größerer Entfernung die aktuelle Geschwindigkeit anzeigen und das Überschreiten des Tempolimits mit einem grimmig schauenden Smiley begleiten, vorschriftsmäßiges Fahren wird mit einem grünen lachenden Smiley belohnt.

Weiterhin setzt das Amt Ruhland an kritischen Straßen auch ein Verkehrszählgerät ein, dass die Verkehrsströme und Geschwindigkeiten aufzeichnen kann. Nach Auswertung der Daten werden besonders kritische Stellen der Polizei als Schwerpunkte für mögliche Geschwindigkeitskontrollen mitgeteilt.

Im Zeitraum vom 27.04.2023 bis 28.08.2023 erfolgte eine Geschwindigkeitsmessung in der Badeanstalt (L581). Erschreckend dabei war, dass kein Fahrzeug die angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten hat. Die durchschnittliche Geschwindigkeit betrug 50 km/h, die Maximalgeschwindigkeit 113 km/h.

Auch erreichen uns vermehrt Beschwerden aus dem Bereich Theodor-Schmidt-Straße und Hermsdorfer Straße in Ruhland, dass die dort angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten wird. Trotz regelmäßiger Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei halten sich leider weiterhin nicht alle Verkehrsteilnehmer an die angeordneten 30 km/h. Anhand der letzten Verkehrszählung im Zeitraum 28.11.2022 bis 04.12.2022 wurde in diesem Bereich eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 44 km/h gefahren, traurigerweise wurde auch eine Höchstgeschwindigkeit von 91 km/h erreicht.

Auf diesem Weg möchten wir einen Appell an alle Verkehrsteilnehmer richten, sich an die vorgegebenen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu halten. Zu schnelles Fahren, gerade auch innerorts, ist kein Kavaliersdelikt. Bitte überdenken Sie Ihre Fahrweise auch mit Blick auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Gerade Kinder können vom Verkehr ausgehende Gefahren nicht immer richtig einschätzen und geraten so schnell ungewollt in brenzlige Situationen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Ihr Amt für Ordnung und Soziales