Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Im Laufe des Jahres 2022 erfolgt die Bundesweite Umsetzung der Grundsteuerreform für alle Grundstückseigentümer. Die bisherige Ermittlung der Grundsteuer basiert zum größten Teil auf den sogenannten Einheitswerten, welche im Land Brandenburg auf Feststellungen aus dem Jahr 1935 stammen. Aus diesem Grund wird eine Neuerfassung notwendig die für alle Eigentümer und Erbbauberechtigte an einem Grundstück oder Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb verpflichtend gilt.

Die Steuerverwaltungen werden im Mai und Juni des Jahres 2022 alle Eigentümern und Erbbauberechtigten zur Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform schriftlich informieren. Die Eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung ihre Grundsteuererklärung im Zeitraum vom 01.07. – 31.10.2022 elektronisch (online) an das Finanzamt abgeben. Hierzu können Sie eine geeignete Software oder das kostenlosen Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER unter www.elster.de nutzen. Die Erklärungen zur Grundsteuer können nicht gegenüber dem Amt Ruhland abgegeben werden und müssen in vorgenannter Form gegenüber dem Finanzamt erfolgen.

Für Fragen zur Grundsteuererklärung stehen Ihnen ab Mai die Grundsteuerhotline unter 0331/20060020 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 – 16 Uhr und Freitag von 9 – 14 Uhr sowie eine virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung. Erste Informationen können Sie bereits im Internet unter www.grundsteuer.brandenburg.de erhalten. Die Servicestellen der Finanzämter werden zudem besondere Grundsteuersprechtage und Termin für Eigentümer zur Online-Steuererklärung anbieten.

Weitere Informationen, wie z.B. Checklisten welche Daten zu den Grundstücken eingereicht werden müssen, finden Sie unter https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/

Ab dem 18.07.2022 steht für die Bürger die Telefonnummer 035752 – 37 777 beim Amt Ruhland für Anfragen zur Verfügung.

Christian Konzack
Amtsdirektor