Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in jeder Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Senftenberg und Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Amtsausschuss des Amtes Ruhland und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließen die Kandidatenliste, damit der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 daraus die Haupt- und Ersatzschöffen wählen kann.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Von der Wahl ausgeschlossen sind:

  • Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann
  • hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.)
  • Religionsdiener

Schöffen sollten insbesondere

  • über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können
  • über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen
  • im hohen Maße unparteilich sein sowie
  • über geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung verfügen

Alle interessierten Bürger, die sich für die fünfjährige Wahlperiode zur Verfügung stellen wollen, können sich noch bis zum 15.03.2023 beim Amt Ruhland, Amt für Ordnung und Soziales, Rudolf-Breitscheid-Straße 4, 01945 Ruhland bewerben.

Bewerbungsunterlagen können Sie hier heruntergeladen:

35.b_ Endfassung Bewerbungvordruck Erwachsenenschöffen (PDF, 200kB)

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schoeffenwahl.de