Bürger*innen mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten unterstützen und so ein angemessenes und familiengerechtes Leben ermöglichen – das leistet das Wohngeld in Deutschland. Die Sozialleistung wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss oder für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer als Lastenzuschuss gewährt.
Bürger*innen im Amt Ruhland können die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Sozialamt, Haus 2, Dubinaweg 1 in 01968 Senftenberg beantragen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier:
Landkreis Oberspreewald-Lausitz – Wohngeld (osl-online.de)
Nutzen Sie auch die ausführlichen Informationen auf der Seite des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung:
Wohngeld | Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg