Die Stadt Ruhland schreibt eine Baufläche mit einer Gesamtgröße von 2.288 m² zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses als Mietwohnobjekt aus. Das Ausschreibungsobjekt umfasst die Flurstücke 796 und 797 der Flur 5 in der Gemarkung Arnsdorf.
Das Grundstück befindet sich in der Ortsmitte von Arnsdorf und grenzt mit einer Straßenfrontlänge von ca. 51 m an die voll erschlossene Hauptstraße (L 55). Eine straßenbegleitende Bebauung ist bis zu einer Tiefe von 30 m möglich.

Auf dem Grundstück befindet sich ein ausgewachsener Kiefernbestand. Gemäß dem Landeswaldgesetz des Landes Brandenburg ist die Fläche als Wald ausgewiesen. Im Zusammenhang mit einer Bebauung sind daher eine Waldumwandlung sowie in der Folge eine monetäre oder tatsächliche Kompensation erforderlich.
Lage:
Arnsdorf ist ein Gemeindeteil der Stadt Ruhland. Die Stadt Ruhland liegt im Süden Brandenburgs im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Sie ist verkehrsgünstig an die Autobahn A 13 sowie an die Bundesstraße B 169 und die Landesstraßen L 55 und L 57 angebunden. Mit dem Bahnhof Ruhland verfügt die Stadt über einen wichtigen Bahnverkehrsknoten.
Die ausgeschriebene Fläche befindet sich in der Ortsmitte von Arnsdorf, direkt an der Ortsverbindungsstraße nach Ruhland und Jannowitz. Der Bahnhof Ruhland liegt in ca. 3 km Entfernung, die Anschlussstelle Ruhland der A 13 in ca. 4,5 km Entfernung.
Die Großstädte Berlin (ca. 124 km) und Dresden (ca. 48 km) sind über die A 13 gut und schnell erreichbar. Die nächstgrößeren Städte Senftenberg (ca. 16 km) und Cottbus (ca. 55 km) sind über die Bundesstraße B 169 direkt zu erreichen.

Ausschreibungsbedingungen:
Die Ausschreibung erfolgt unter der Bedingung, dass ein Mehrfamilienwohnhaus mit mindestens vier Mietwohneinheiten, bestehend aus 2- und 3-Raum-Wohnungen, errichtet wird. Das Bauprojekt ist vor der Veräußerung darzulegen.
Der Käufer ist verpflichtet, das Bauvorhaben innerhalb von drei Jahren ab Unterzeichnung des Kaufvertrages oder innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung fertigzustellen.
Entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt Ruhland ist für Wohneinheiten mit einer Wohnfläche bis 100 m² jeweils ein Stellplatz und für Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von mehr als 100 m² jeweils zwei Stellplätze zu schaffen.
Die Ausschreibung erfolgt nach Höchstgebot. Die Stadt Ruhland behält sich vor, die Ausschreibung aufzuheben, wenn die Gebote zu niedrig oder die eingereichten Projekte nicht aussagekräftig oder unrealistisch sind. Generell ist die Stadt Ruhland nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.
Kontakt
Anfragen zur Ausschreibung sowie Gebote mit einer aussagekräftigen Projektidee sind bis spätestens 31.01.2027 an folgende Adresse zu richten:
Amt Ruhland
Fachbereich Amtsdirektor
R.-Breitscheid-Straße 4
01945 Ruhland
