Wer kann den Service nutzen?
Personen, die innerhalb Deutschlands umgezogen sind und ihre neue Wohnung als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden möchten. Die Anmeldung kann von volljährigen Einzelpersonen als auch im Familienverbund durchgeführt werden. Bei einem gemeinsamen Umzug von einer Wohnung in eine andere und mit gleichem Einzugsdatum, meldet in dem Fall eine erwachsene Person Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder mit an.
Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt. Vereinbaren Sie dafür einen Termin im Einwohnermeldeamt.
Was benötige ich, um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können?
- Konto bei der BundID (https://id.bund.de/de)
- Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- Ihre sechsstellige PIN
- kontaktloses USB-Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit installierter AusweisApp
- Ggf. Personalausweis-Software für Ihren Computer mit der die gesicherte Verbindung zwischen Personalausweis, Online-Dienst und Ihrem Computer bzw. Smartphone hergestellt wird (falls Sie den Online-Dienst auf dem Rechner durchführen wollen.) Die vom Bund öffentlich bereitgestellte AusweisApp können Sie vom AusweisApp-Portal (https://www.ausweisapp.bund.de/home) kostenfrei herunterladen.
Woher kennt der Dienst meine Meldedaten?
Per Identifikation mit Online-Ausweisfunktion ruft der Online-Dienst Ihre aktuellen Daten im Melderegister ab. Sie können diese anschließend überprüfen und mit Ihrer neuen Anschrift ergänzen.
Sind laut Melderegister weitere Personen (Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder) an Ihrer bisherigen Meldeadresse aufgeführt, werden Ihnen diese im Verlauf des Dienstes angezeigt und sie können Ihre Wohnsitzanmeldung im Familienverbund vornehmen.
Erforderlich für die Anmeldung eines Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder ist hierfür im Online-Dienst lediglich eine Bestätigung der Berechtigung: Die durchführende Person handelt im Sinne bzw. mit Einverständnis der anderen Personen, deren Daten anschließend ebenfalls angezeigt werden.
Mir werden Meldedaten angezeigt, die nicht korrekt sind. Kann ich das online klären?
Leider nicht. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin im Einwohnermeldeamt.
Muss ich Auszugs- und Einzugsdatum eingeben?
Normalerweise finden Auszug und Einzug im Sinne einer „Meldeanschrift“ am selben Tag statt und Sie geben nur das Einzugsdatum ein. Mietvertragslaufzeiten, Besuche oder Umzugsfahrten sind NICHT maßgeblich. Wenn tatsächlich beide Termine voneinander abweichen und Sie zwischenzeitlich eine andere Wohnung bezogen hatten, kontaktieren Sie bitte Ihre Meldebehörde.
Warum braucht die Meldebehörde eine digitale Kopie meiner Wohnungsgeberbestätigung?
Beim Anmeldevorgang eines Einzugs ist rechtlich die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde erforderlich.
Ihr Wohnungsgeber, in der Regel Ihr Vermieter, ist verpflichtet, Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Dieses Dokument dient der Vorlage bei der Behörde. Bitte laden Sie nicht Ihren Mietvertrag hoch.
Wie geht es weiter, wenn ich meine Daten abgeschickt habe?
Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail Nachricht an die mit Ihrem Nutzerkonto verknüpfte E-Mail-Adresse. Dann können Sie im Online-Dienst Ihre Meldebestätigung abrufen und Ihr Ausweisdokument aktualisieren.
Erhalte ich eine Meldebestätigung?
Ja. Nach erfolgreicher Überprüfung und Einarbeitung Ihrer Angaben steht Ihnen im Online-Dienst eine digitale Meldebestätigung zum Download bereit.
Ist die digitale Meldebestätigung sicher und ist sie gesiegelt?
Die Meldebestätigung ist sowohl elektronisch gesiegelt als auch mit einem visuellen Digitalsiegel (VDS) für Verwaltungsdokumente versehen. Es handelt sich hierbei um einen optisch sichtbaren fälschungssicheren Code, wie ein QR-Code. Dieser ermöglicht es, die Dokumente auf Echtheit und Unverfälschtheit zu prüfen. Dafür hat die Bundesdruckerei GmbH, das Technologieunternehmen des Bundes, die ZeSI mobile Prüf-App entwickelt. Sie ist zum kostenlosen Download in den App-Stores für Android und Apple verfügbar.
Wie bekomme ich Adressaufkleber für meinen Ausweis?
Für die Aktualisierung Ihrer Adressdaten auf dem Personalausweis leitet Sie der Online-Dienst auf die AusweisApp und aktualisiert dort die auf dem Chip des Ausweises gespeicherten Adressdaten. Dafür verwenden Sie einfach die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer, die sogenannte CAN (rechts unten auf Ihrem Ausweis). Bei einer Anmeldung im Familienverbund können die mitangemeldeten Familienmitglieder ihre Ausweisdokumente ebenfalls digital über den Online-Dienst aktualisieren.
Ist die Überschreibung des Chips im Ausweis erfolgt, erhalten Sie automatisch einen Brief von der Bundesdruckerei mit Adressaufklebern. Diese sind mit einem speziellen Sicherheitscode versehen. Falls Sie in eine neue Gemeinde zugezogen sind und im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, erhalten Sie zudem einen Wohnortaufkleber für Ihren Reisepass.
Ich habe den Adressaufkleber verlegt. Ist die Anmeldung damit unvollständig und verstoße ich gegen die Meldepflicht?
Keine Sorge. Ihre Anmeldung gilt, sobald Ihre Meldeadresse aktualisiert worden ist und Ihnen die Meldebestätigung im Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird. Ist die Aktualisierung des Chips in Ihrem Ausweis per Online-Dienst erfolgt, ist auch Ihr Ausweisdokument aktuell.
Den Adressaufkleber sollten Sie dennoch auf Ihren Ausdokumenten anbringen.
Einen neuen Aufkleber erhalten Sie nach vorheriger Terminvereinbarung beim Einwohnermeldeamt.
