vorhabenbez. Bebauungsplan: „Firmengelände Propp Bedachungen Hohenbocka, Wesenweg“ in Hohenbocka

Bekanntmachung des Amtes Ruhland, Gemeinde Hohenbocka

 über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans / Vorhaben- und Erschließungsplans „Firmengelände Propp Bedachungen Hohenbocka, Wesenweg“ in Hohenbocka gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbocka hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 22.09.2026 den Entwurf vorhabenbezogenen Bebauungsplans / Vorhaben- und Erschließungsplans „Firmengelände Propp Bedachungen Hohenbocka, Wesenweg“ in Hohenbocka, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung September 2026, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Wesentliches Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Mischgebietes in der Gemarkung Hohenbocka, Flur 1, Teil aus Flurstück 776 (s. Übersichtsplan).

Diese Entwurfsunterlagen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, werden in der Zeit

 

vom 19.10.2026 bis einschließlich 20.11.2026

 

elektronisch auf der Homepage des Amtes Ruhland unter https://www.amt-ruhland.de/serviceportal/amt-fuer-bau-und-geoinformation/offenlagen/ sowie im Landesportal DiPlanung unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Amtsverwaltung Ruhland, Foyer in der 1. Etage, Rudolf-Breitscheid-Str. 4, 01945 Ruhland, während Öffnungszeiten

 Dienstag                      09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag                  09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

 

sowie außerhalb dieser Zeiten nach Terminvereinbarung, eingesehen werden.

 Die der Planung zugrundeliegende DIN 18005-1 (2023; Schallschutz im Städtebau) kann dort ebenfalls eingesehen werden.

 Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:

 Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern:

  • Boden – vorhandene Bodenfunktionen, Vorbelastung, Eingriffs- und Ausgleichsplanung
  • Wasser – Grundwasserneubildung, Niederschlagsversickerung
  • Pflanzen und Tiere – Biotoptypen und faunistisches Arteninventar, Eingriffs- und Ausgleichsplanung
  • Landschaftsbild – visuelle Wirkung des Vorhabens
  • Klima / Luft – Lokalklima und Bodenversiegelung
  • Mensch – Staub und Lärm
  • Schutzgebiete gemäß BNatSchG sowie Natura 2000-Gebiete – Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet „Elsterniederung und westliche Oberlausitzer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand“; Prüfung auf Ausnahme oder Befreiung gemäß § 67 BNatSchG
  • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern

 

Gutachten:

  • Artenschutzrelevanzprüfung (Th. Wiesner, 05/2026) – Erfassung von Flora und Fauna, Artenschutz

 

Stellungnahmen der Behörden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz vom 24.08.2026 – mit Aussagen:

  • zur Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet
  • zum Gehölzschutz
  • zum Klimaschutz
  • Immissionen

 

Landesamt für Umwelt Brandenburg vom 05.08.2026 – mit Aussagen:

  • zu Blendwirkungen durch Solaranlagen auf Dachflächen

 

 Hinweise:

Stellungnahmen zum Planentwurf sind elektronisch an gemeindeentwicklung@amt-ruhland.de abzugeben.

Stellungnahmen zum Planentwurf können auch während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

Übersichtsplan: