öffentliche Auslegung des Entwurfs der Gestaltungssatzung für den Innenstadtbereich der Stadt Ruhland

Die Stadtverordnetenversammlung von Ruhland hat in ihrer Sitzung am 21.09.2026 den Entwurf der Gestaltungssatzung gemäß § 87 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) für den Innenstadtbereich im Beschluss Nr. 01/VIII/27/26 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

 Gegenstand und räumlicher Geltungsbereich der Satzung

Ziel der Satzung ist die Bewahrung der städtebaulichen Eigenart der Innenstadt in den festgelegten Grenzen der Gebietskulisse. Diese umfasst den historischen Stadtkern mit angrenzenden Stadträumen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.

Auf Grundlage des § 87 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BgbBO) soll die Satzung als kommunales Recht die äußere Gestaltung von Gebäuden, baulichen und technischen Anlagen sowie Einrichtungen regeln. Zudem sind Art, Größe, Gestaltung, Farbe und Anbringungsort der Werbeanlagen und technischen Anlagen festzulegen. Ebenso sind Festsetzungen zu den Außenanlagen zu treffen. Bei Sanierungen, Um-, Aus- und Neubau von Gebäuden und baulichen Anlagen sollen die Gestaltungsprinzipien angewandt und eine Überformung mit untypischen Bauformen und Materialien sowie stadtbildstörenden Eingriffen vermieden werden. Das gilt auch für technische und Werbe- sowie Außenanlagen.

Die Festsetzungen der Gestaltungssatzung zielen auf die Regelung unbedingt notwendiger Sachverhalte, um stadtbildstörende Eingriffe zu verhindern und die gewachsene örtliche Baukultur zu fördern und weiterzuentwickeln

 

Durchführung der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf der Gestaltungssatzung liegt mit der dazugehörigen Übersichtskarte in der Zeit vom

 19. Oktober 2026 bis einschließlich 20. November 2026

 in der Amtsverwaltung, R.-Breitscheid-Str. 4, 01945 Ruhland, Foyer in der 1. Etage während der Öffnungszeiten

Dienstag               09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag          09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

 

sowie außerhalb dieser Zeiten nach Terminvereinbarung, eingesehen werden.

Zusätzlich können die Unterlagen während des genannten Zeitraums auf der Internetseite der Amtsverwaltung unter https://www.amt-ruhland.de/serviceportal/amt-fuer-bau-und-geoinformation/offenlagen/ eingesehen und abgerufen werden.

 

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Satzungsentwurf schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch an gemeindeentwicklung@amt-ruhland.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Gestaltungssatzung unberücksichtigt bleiben.

 

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 87 BbgBO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen werden zur Auswertung und Entscheidungsfindung den Gremien der Stadt vorgelegt. Für die Veröffentlichung in öffentlichen Sitzungsunterlagen sowie im Internet werden die Daten anonymisiert. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf der Internetseite Amtsverwaltung unter https://www.amt-ruhland.de/datenschutz/.


 Ruhland, 22.09.2026

 gez. Höntsch                                       gez. Konzack

Bürgermeister                                     Amtsdirektor



Kulissenabgrenzung der Gestaltungssatzung (Entwurf)