Bibliotheksausweis Ausgabe

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Bibliotheksausweis Ausgabe
    • erfolgt sofort nach Anmeldung in einer Bibliothek
    • Ausweis wird entweder persönlich vor Ort ausgehändigt oder per Post geschickt
    • meist persönliches Erscheinen erforderlich
    • Gültigkeitsdauer begrenzt (z. B. 12 Monate); kann auf Antrag verlängert werden
    • zuständig: jeweilige Bibliothek
  • Volltext

    Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
    Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

  • Rechtsgrundlage(n)

    Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

    Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

  • Erforderliche Unterlagen

    gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe

  • Voraussetzungen

    Anmeldung in einer Bibliothek

  • Verfahrensablauf

    Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
  • Bearbeitungsdauer

    • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
    • per Post: maximal 10 Tage
  • Formulare/Schriftformerfordernis

    Formulare: Anmeldeformular
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: teilweise
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

  • Hinweise (Besonderheiten)

    • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
    • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
    Spezielle Hinweise für Amt Ruhland

    Öffnungszeiten
    Dienstag 9-12 und 14-18 Uhr
    Donnerstag 14-17 Uhr

  • Typisierung

    4
  • Zuständige Stelle

    die jeweilige Bibliothek


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende