Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung
    • Führerschein muss beziehungsweise kann auf Antrag der Inhaberin oder des Inhabers neu ausgestellt werden
      • neue Ausstellung nötig, wenn das Dokument abhandengekommen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist
    • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
    Spezielle Hinweise für Amt Ruhland

    Die Anträge werden vom Einwohnermeldeamt entgegengenommen und an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.

  • Volltext

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

  • Rechtsgrundlage(n)

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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