Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Kurztext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Voraussetzungen
Sie haben eine neue alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Brandenburg bezogen.Spezielle Hinweise für Amt RuhlandVolltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Spezielle Hinweise für Amt RuhlandRechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für Amt RuhlandNutzen Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung --> https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
Vorrausetzungen - https://wohnsitzanmeldung.gov.de/faq-servicekonto-und-ausweis
Die einzelnen Schritte - https://wohnsitzanmeldung.gov.de/die-einzelnen-schritte
Häufige Fragen - https://wohnsitzanmeldung.gov.de/haeufig-gestellte-fragen
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Anträge / Formulare