Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Kurztext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Voraussetzungen
Sie haben eine neue alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Brandenburg bezogen.Spezielle Hinweise für Amt RuhlandVolltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Anträge / Formulare