Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Kurztext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Typisierung
2/3Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Status Bibliothekseintrag
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