Bekanntmachung der Gemeinde Hohenbocka über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans / Vorhaben- und Erschließungsplans „Firmengelände Propp Bedachungen Hohenbocka, Wesenweg“ in Hohenbocka gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenbocka hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 01.12.2025 die Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Fläche für einen Dachdeckerbetrieb und Wohngebäude in der Gemarkung Hohenbocka, Flur 1, Teil aus Flurstück 776 (s. Übersichtsplan).
Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, Fassung Juni 2026, in der Zeit
vom 27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026
elektronisch auf der Homepage des Amtes Ruhland unter https://www.amt-ruhland.de/amtsverwaltung/aemter/amt-fuer-bau-und-geoinformation/bauplanungsrecht/offenlagen/ sowie im Landesportal DiPlanung unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Amtsverwaltung Ruhland, Foyer in der 1. Etage, Rudolf-Breitscheid-Str. 4, 01945 Ruhland, während Öffnungszeiten
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr |
| 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr | |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr |
| 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
sowie außerhalb dieser Zeiten nach Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Die der Planung zugrundeliegende DIN 18005-1 (2023; Schallschutz im Städtebau) kann dort ebenfalls eingesehen werden.
Hinweise:
Stellungnahmen zum Planvorentwurf sind elektronisch an gemeindeentwicklung@amt-ruhland.de abzugeben.
Stellungnahmen zum Planvorentwurf können auch während der genannten Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Übersichtsplan:

Übersichtsplan Ausgleichsmaßnahme außerhalb des Plangebietes in der Gemarkung Hohenbocka, Fl. 1, Flst. 776:

Ruhland, 26.06.2026
gez. Gutschmidt gez. Konzack
Bürgermeister Amtsdirektor