Klarstellungssatzungen
gem. § 34 BauGB
Die Klarstellungssatzung grenzt die Gemeinde vom Außenbereich (§ 35 BauGB) ab und stellt den im Zusammenhang bebauten Ortsteile klar. Die Beurteilung der Zulässigkeit sowie die bauplanungsrechtliche Einordnung eines Vorhabens werden auf diese Weise vereinfacht.