Hundekot im öffentlichen Raum
Immer wieder stellt Hundekot im öffentlichen Raum und mangelnde Mächtigkeit vieler Hundebesitzer zur ordnungsgemäßen Hundekotentsorgung eine Belastung für die Lebensqualität, die Sauberkeit öffentlicher Flächen und die Umwelt dar.
Jeder Hundehalter, der sich mit seinem Hund auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen bewegt ist verpflichtet Kotbeutel in ausreichender Anzahl mitzuführen.
Der Hundehalter hat die durch das Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen.
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
