Osterfeuer

Am 05. und 06. April wird in diesem Jahr Ostern gefeiert. Traditionell werden dann vielerorts auch wieder Osterfeuer abgebrannt. Das Abbrennen eines Osterfeuers darf nicht an gesetzlichen Feiertagen stattfinden – demnach nicht am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Das Amt für Ordnung und Soziales weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer spätestens bis zum 19.03.2025 angezeigt werden müssen.

Genehmigungsfrei: nur kleine Feuer – maximale Größe: 1m Höhe x 1m Durchmesser