Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

  • Kurztext

    • durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt
    • wenn eine Person am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnimmt und sie die Fahrerlaubnisprüfung besteht, erhält sie zunächst eine Prüfungsbescheinigung
    • mit der Prüfungsbescheinigung darf die Person vor dem 18. Geburtstag in Deutschland in Begleitung einer benannten und zugelassenen Person ein Fahrzeug der Klassen B und BE führen
  • Volltext

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

    • Sie nehmen am „Begleiteten Fahren ab 17“ teil.
    • Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
    • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.

    Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Das „Begleitete Fahren ab 17“ können Sie bereits beantragen, bevor Sie die ersten Fahrstunden nehmen.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:

    • ein Bußgeld
    • ein Punkt im Fahreignungsregister
    • die Verlängerung der Probezeit
    • die Anordnung eines Aufbauseminars
  • Rechtsgrundlage(n)

  • Voraussetzungen

    Um am "Begleiteten Fahren ab 17" teilzunehmen, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16,5 Jahren beginnen.
      • Wenn Sie die theoretische und praktische Prüfung absolviert haben, bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Die Prüfungsbescheinigung ersetzt bis zu Ihrem 18. Geburtstag den Führerschein. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie, die wiederum folgende Bedingungen erfüllt:
      • Sie ist mindestens 30 Jahre alt.
      • Sie besitzt mindestens seit 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, also Pkw.
      • Sie beachtet die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot, wenn sie Sie begleitet,
      • Sie ist im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet.
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    • Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gebühr: 7,70 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
    Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung

    Gebühr: 3,30 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
    Kosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)

    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
    Kosten für die Überprüfung je Begleitperson

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

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  • Status Bibliothekseintrag

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Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Spezielle Hinweise für - Amt Ruhland

Die Anträge werden vom Einwohnermeldeamt entgegengenommen und an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.

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