Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Kurztext
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
- wird für längstens fünf Jahre erteilt
- kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden
Volltext
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Spezielle Hinweise für - Amt RuhlandDie Anträge werden vom Einwohnermeldeamt entgegengenommen und an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung in Brandenburg
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Typisierung
2/3Zuständige Stelle
Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Status Bibliothekseintrag
5