Spielhallen Erlaubnis

  • Kurztext

    Spielhalle Betriebserlaubnis

  • Volltext

    Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder ähnlicher Unternehmen nach § 33i der Gewerbeordnung (GewO) sowie Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer Spielhalle nach § 2 des   Brandenburgischen Spielhallengesetzes (BbgSpielhG).

    Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO dient, bedarf der jeweiligen Erlaubnis der jeweils zuständigen Behörde.

  • Rechtsgrundlage(n)

  • Voraussetzungen

    Geregelt in § 33i Gewerbeordnung und im Brandenburgischen Spielhallengesetz:

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    • Erlaubnis nach § 33i GewO
    • Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis: zwischen 255,60 – 2.046,00Euro (Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie [MWE-GebO], Ziff. 2.2.2.3 ff.).
    • Führungszeugnis: 13,00 Euro
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
    • Erlaubnis nach § 2 BbgSpielhG
    • Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis: 2.500,00 EUR (§ 2 Absatz 3 Satz 2 BbgSpielhG)
  • Hinweise (Besonderheiten)

    Das Brandenburgische Spielhallengesetz ist zu beachten.

  • Typisierung

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  • Zuständige Stelle

    Zuständige Behörde für die Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung sind die örtlichen Ordnungsbehörden ( § 1 Absatz 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht [Gewerberechtszuständigkeitsverordnung – GewRZV])

    Zuständige Behörde für die Erlaubnis nach dem Brandenburgischen Spielhallengesetz sind gleichfalls die örtlichen Ordnungsbehörden (§ 9 Absatz 1 BbgSpielhG).

    Die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden nehmen die Ämter, die amtsfreien Gemeinden, die Verbandsgemeinden, die mitverwaltenden Gemeinden und die kreisfreien Städte wahr (§ 3 Ordnungsbehördengesetz – OBG)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende