Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
Kurztext
- Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
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Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses im Ausland:
- muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt,
- oder vor Ort im Ausland ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
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Kosten: 8,00 EUR bis 171,00 EUR
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plus Zuschläge für Antrag bei
- Auslandsvertretung oder
- anderer Passbehörde als der, die am Wohnort zuständig ist
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plus Zuschläge für Antrag bei
- Bearbeitungsdauer: mehrere Stunden bis mehrere Tage
- zuständig: deutsche Botschaft/ Konsulat im Reiseland
Volltext
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heim- oder Weiterreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland ausstellen lassen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Beachten Sie, dass manche Länder bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Weitere mögliche Kosten:
für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.
Gebühr: 8,00 €Vorkasse: NeinReiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach DeutschlandVorkasse: NeinNeuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 JahrenVorkasse: NeinNeuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 JahrenVorkasse: NeinNeuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 JahrenVorkasse: NeinNeuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 JahrenVorkasse: NeinVorläufiger ReisepassVerfahrensablauf
- Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
- Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Ausstellung
- Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
- vorläufiger Reisepass: mehrere Tage
Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.
Fristen
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
- Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr
Urheber
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Typisierung
2/3Zuständige Stelle
Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde
Status Bibliothekseintrag
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