Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

  • Kurztext

    • bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses im Ausland kann ein Passdokument durch die deutsche Auslandsvertretung ausgestellt werden, z.B.
      • ein Reiseausweis, der nur für die Rückkehr bzw. zur Einreise nach Deutschland gilt,
      • ein neuer Reisepass oder
      • ein vorläufiger Reisepass.
    • Verlust muss bei der örtlichen Polizeibehörde gemeldet werden
    • sind Kopien aller Ausweispapiere vorhanden, können neue Reisedokumente schneller ausgestellt werden
  • Volltext

    Bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland benötigen Sie in der Regel den polizeilichen Nachweis über die Verlust- oder Diebstahlmeldung für den Antrag auf ein neues Passdokument.

    Einen Pass oder Passersatz für die Heim- oder Weiterreise können Sie dann bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland beantragen.

    Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder reisen wollen, wird Ihnen entweder

    • ein Reiseausweis als Passersatz, der nur für die Rückkehr beziehungsweise Einreise nach Deutschland gilt,
    • ein vorläufiger Reisepass oder
    • ein neuer Reisepass ausgestellt.

    Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren wollen, der Reiseausweis zur Rückkehr für die Aus- oder Durchreise ausländischer Staaten aber nicht anerkannt wird oder die auf einen Monat beschränkte Gültigkeitsdauer nicht ausreicht, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihre Reise fortsetzen und nicht direkt nach Deutschland zurückkehren möchten. Wird auch ein vorläufiger Reisepass nicht anerkannt, ist die Ausstellung eines neuen Reisepasses möglich, dies gegebenenfalls im Expressverfahren.

    Wenn Sie Kopien von Ihrem Pass und eventuell auch Personalausweis auf Ihrer Reise mitführen, erleichtert dies nach dem Verlust oder Diebstahl die Feststellung Ihrer Identität und die Ausstellung eines neuen Passes oder Passersatzes.

  • Rechtsgrundlage(n)

  • Voraussetzungen

    • Meldung des Verlusts beziehungsweise des Diebstahls bei der örtlichen Polizeibehörde und der Auslandsvertretung
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Gebühr: 52,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
    Gebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung während der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.

    Gebühr: 60,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
    Gebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung außerhalb der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR bei Beantragung außerhalb der regulären Öffnungszeiten und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.

  • Verfahrensablauf

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland auf einer Reise verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Melden Sie den Verlust bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde.
    • Suchen Sie die deutsche Auslandsvertretung auf, dazu zählen
      • die deutsche Botschaft,
      • ein deutsches Generalkonsulat oder
      • ein deutsches Konsulat im Reiseland.
      • gegebenenfalls auch Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln.
    • Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, kann Ihnen bei Bedarf direkt vor Ort ein Passersatz, der für Rückkehr beziehungsweise für die Einreise nach Deutschland gültig ist, ausgestellt werden.
      • Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen, dauert die Ausstellung länger. 
    • Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Ersatzreisedokumente ausstellen.
      • Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen Mitgliedstaats der EU, können Sie nur in die EU zurückreisen.
      • Ein Ersatzreisedokument, ausgestellt durch einen anderen Mitgliedstaat der EU, ist nur wenige Tage gültig.
  • Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie sich einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen möchten, dauert dies in der Regel wenige Stunden.

    Wenn Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen möchten, dauert dies gegebenenfalls mehrere Tage.

    Wenn Sie sich einen Reisepass neu ausstellen lassen möchten, dauert dies mindestens 4 Wochen.

    Wenn sich die notwendige Rücksprache mit dem Bürgeramt an Ihrem deutschen Wohnsitz verzögert, kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Wenn Sie ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Bearbeitungsdauer verzögern.

  • Fristen

    Der Reiseausweis als Passersatz ist für die Dauer der Reise, höchstens aber 1 Monat gültig.

    Geltungsdauer: 1-31 Tage

    Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr lang gültig.

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Bei Neuausstellung für Antragstellende unter 24 Jahren.

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Bei Neuausstellung für Antragstellende ab 24 Jahren.

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Urheber

    Bundesministerium des Innern (BMI)

  • Typisierung

    2/3
  • Zuständige Stelle

    Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde

  • Status Bibliothekseintrag

    6

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