Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
    • bei Namensänderung nach Scheidung ist ein neuer Personalausweis zu beantragen
    • Ausnahme: gültiger (vorläufiger/regulärer) Reisepass mit neuem Namen liegt vor
    • ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweise verfügen automatisch über OnlineAusweisfunktion, mit der sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausgewiesen werden kann
      • Online-Ausweisfunktion darf nach 16. Geburtstag verwendet werden
    • bei Beantragung: Abdrücke beider Zeigefinger der beantragenden Person werden auf einem Chip des Ausweises gespeichert
    • Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen
    Spezielle Hinweise für - Amt Ruhland
  • Volltext

    Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn Sie Ihren Familiennamen zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, ist die Beantragung eines Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig.

    Sind von der Änderung des Familiennamens auch Ihre Kinder betroffen, werden auch deren Personalausweise und Reisepässe mit dem alten Namen ungültig. Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Beantragung eines neuen Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig.

    Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen.

    Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

  • Rechtsgrundlage(n)

  • Voraussetzungen

    • Sie haben nach der Scheidung einen neuen Familiennamen angenommen.
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Gebühr: 37,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.

    Gebühr: 22,80 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Für den vorläufigen Personalausweis.

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.

    Gebühr: 30,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.

    Gebühr: 15,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn Sie über 16 Jahre alt sind.

    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Verfahrensablauf

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis wegen einer Namensänderung beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
      • Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
    • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
    • Sie zahlen die Gebühr.
    • Ihre Fingerabdrücke werden vor Ort genommen, um sie im Chip des Ausweisdokuments zu speichern.
    • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN. Damit können Sie Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit machen, indem Sie beispielsweise zu Hause eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
      • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
  • Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

  • Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.

    Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

    Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen.

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Weiterführende Informationen

  • Typisierung

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  • Zuständige Stelle

    örtliche Personalausweisbehörde

  • Status Bibliothekseintrag

    6

Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

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Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

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