Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

  • Kurztext

    Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung. Die Verwaltung entscheidet je nach Rechtsgrundlage, ob die Nutzung gewährleistet werden kann und unter welchen Bedingungen.

  • Volltext

    Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.

    Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.

    Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen. 

  • Erforderliche Unterlagen

    Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit

  • Zuständige Stelle

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen