Meldungen zum Personalausweis vornehmen
Kurztext
- Personalausweis Meldung
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Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, dem Bürgeramt hinsichtlich des Personalausweises zu melden:
- Änderung der personenbezogenen Daten (Ausnahme: Anschrift, Körpergröße)
- Diebstahl (Meldung auch bei Polizei möglich)
- Verlust (Meldung auch bei Polizei möglich)
- Wiederauffinden nach der Meldung über den Verlust
- Kosten: keine
- Bearbeitungsdauer: keine
- Fristen: unverzüglich
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zuständig:
- bei Datenänderung (z.B. Name) jede Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
- bei Verlust/Diebstahl: jede Personalausweisbehörde (Bürgeramt) oder Polizei
Volltext
Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:- Namensänderungen
- wenn Sie den Personalausweis verloren haben
- wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
- wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
- Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.
Es gibt 2 Ausnahmen:
- Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
- Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.Verfahrensablauf
Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Fristen
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.
Rechtsbehelf
- Einspruch.
-
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde