Außer Kraft - Kinderreisepass Statusabfrage
Kurztext
Sie können den Bearbeitungsstand des Kinderreisepasses jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.
Volltext
Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.
Die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses dauert bis zu sechs Wochen. Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit telefonisch, persönlich und in vielen Fällen auch auf elektronischem Wege abfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
- Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
- Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
- Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.
Bearbeitungsdauer
zwei bis sechs Wochen
Fristen
keine
Rechtsbehelf
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Urheber
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Typisierung
2/3Zuständige Stelle
Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde
Status Bibliothekseintrag
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