Weitere Zuständigkeiten


Wenn möglich vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Standesbeamtin, somit stellen wir sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen dabei haben und eine eventuelle Wartezeit minimiert wird.


  • Vaterschaftsanerkennung (Bitte beachten Sie, dass vor einem Standesamt nur die Vaterschaft anerkannt werden kann. Dies schließt eine Sorgerechtserklärung nicht mit ein. Sorgerechtserklärungen sind beim zuständigen Jugendamt oder einem Notar abzugeben.)
  • Namenserklärungen wie z.B. Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, Erklärungen zum Namen des Kindes, die Änderung der Reihenfolge der Vornamen usw.
  • Erklärungen nach dem SBGG (Selbstbestimmungsgesetz)
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis
  • Nachbeurkundung von Personenstandsfällen
  • Amtliche Beglaubigungen


Bitte beachten Sie, dass Kirchenaustritte nicht vom Standesamt entgegengenommen werden, wenden Sie sich dafür gern an das Amtsgericht.