Weitere Zuständigkeiten
Wenn möglich vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Standesbeamtin, somit stellen wir sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen dabei haben und eine eventuelle Wartezeit minimiert wird.
- Vaterschaftsanerkennung (Bitte beachten Sie, dass vor einem Standesamt nur die Vaterschaft anerkannt werden kann. Dies schließt eine Sorgerechtserklärung nicht mit ein. Sorgerechtserklärungen sind beim zuständigen Jugendamt oder einem Notar abzugeben.)
- Namenserklärungen wie z.B. Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, Erklärungen zum Namen des Kindes, die Änderung der Reihenfolge der Vornamen usw.
- Erklärungen nach dem SBGG (Selbstbestimmungsgesetz)
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis
- Nachbeurkundung von Personenstandsfällen
- Amtliche Beglaubigungen
Bitte beachten Sie, dass Kirchenaustritte nicht vom Standesamt entgegengenommen werden, wenden Sie sich dafür gern an das Amtsgericht.