Personenstandsurkunden
Urkundenanforderung
Die Beantragung erfolgt persönlich oder schriftlich.
Bitte beachten Sie bei der schriftlichen Beantragung folgendes: Zur Identifikation bei der Beantragung per Mail oder per Post, senden Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepass mit.
Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden (auch mehrsprachige Urkunden) erhalten Sie immer bei dem Standesamt, in dessen Bereich sich der Personenstandsfall ereignet hat.
Im Standesamt Ruhland erhalten Sie also z. B. Ihre Geburtsurkunde, wenn Sie im Bereich des Amtsgebiets geboren sind, unabhängig von Ihrem derzeitigen Wohnort oder dem Wohnort der Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt. Gleiches gilt bei Ehe- und Sterbeurkunden in unserem Amtsgebiet.
Wer darf Geburts- / Ehe- / Lebenspartnerschafts- / Sterbeurkunden anfordern?
Urkunden aus den Personenstandsbüchern können jedoch nur angefordert werden von
- Personen, auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsbuch bezieht, ferner deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge, wie z.B. Großeltern, Eltern oder Kinder.
- Personen, Behörden, Firmen und Institutionen nur, sofern sie ihr rechtliches Interesse nachweisen können.
Wie weise ich mein rechtliches Interesse nach?
Dafür benötigt das Standesamt als Nachweise
- eine Mitteilung, in welcher Weise Sie mit der Person, auf die sich der Eintrag bezieht, verwandt sind,
- Verträge, Grundbuchauszüge, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide o.ä.,
- Übersendung einer Vollmacht der unmittelbar antragsberechtigten Person (insbesondere wichtig bei der Ahnenforschung),
- Übersendung des behördlichen oder gerichtlichen Schreibens jener Stelle, welche zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat (die Urkunde wird von uns direkt an die entsprechende Behörde ggf. kostenfrei bei Rentenangelegenheiten übersandt),
- sonstige Angaben, Unterlagen oder Nachweise.
Kosten
Geburtsurkunde 17,- €
Eheurkunde 17,- €
Sterbeurkunde 17,- €
Begl. Abschrift aus Personenstandsregistern /-büchern 17,- €
Mehrsprachige Personenstandsurkunden 17,- €
Jede weitere Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang erstellt wird 8,50 €
Rechtsgrundlagen
– Personenstandsgesetz
– Personenstandsverordnung
– Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
– Gebührenordnung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales – GebOMIK – vom 21. Juli 2010 – zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. März 2025