Heiraten im Amt Ruhland
Sie wollen sich „TRAUEN“? Folgende Trauungsorte stehen Ihnen zur Verfügung:
- Amtsverwaltung Ruhland (Ratssaal oder Büro Standesamt)
- Gutshof Ruhland
- Gut Schwarzbach
- Schloss Hohenbocka
Gern gestalten wir mit Ihnen den schönsten Tag im Leben.
Der Tag der Hochzeit zählt gewiss zu einem der wichtigsten und schönsten Tage im Leben eines Menschen. Den Bund fürs Leben einzugehen ist ein ganz besonderes Ereignis, welches gut geplant sein will. Eine schöne Umgebung für Ihre Eheschließung ist das Amtsgebiet Ruhland – im Süden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz.
Heiraten im Ratssaal der Amtsverwaltung Ruhland
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Die Eheschließungen werden seit dem Sommer 2017 im modernisierten und klimatisierten, historischen Ratssaal durchgeführt. Der Ratssaal bietet Platz für Hochzeitsgesellschaften bis zu 24 Personen.
Heiraten im Büro des Standesamtes
Paare, die sich eine einfache Hochzeit ohne großen Aufwand wünschen oder ihre eigentliche Feier an einem anderen Tag oder an einem anderen Ort begehen wollen und sich mit dem formalen Akt der Eheschließung begnügen, können ganz schlicht aber trotzdem in würdevoller und feierlicher Form im Standesamtsbüro heiraten.
Heiraten im Gutshof in Ruhland
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Gegen einen Aufpreis können Sie sich im Wappensaal des Gutshofes in Ruhland Ihr „Ja-Wort“ geben. Der Wappensaal bietet Platz für Hochzeitsgesellschaften bis zu 40 Personen. Auf Nachfrage können Sie sich hier während Ihrer Eheschließung musikalisch auf dem Klavier begleiten lassen oder im Anschluss Ihrer Eheschließung an einer Führung zur Geschichte der Stadt Ruhland teilnehmen.
Heiraten auf Gut Schwarzbach
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Ebenfalls gegen einen Aufpreis können Sie ab Januar 2018 Ihre Eheschließung bei außergewöhnlicher Atmosphäre im barocken Gut Schwarzbach eingehen. Das Gutshaus bietet Platz für Hochzeitsgesellschaften bis zu 50 Personen. Die Termine der Trauungen sind mit dem Standesamt des Amtes Ruhland zu vereinbaren. Das 2. Septemberwochenende muss allerdings jedes Jahr für den Tag des offenen Denkmals freigehalten werden.
Im Anschluss an die Trauung besteht die Möglichkeit für einen Sektempfang und Übergang zur Hochzeitsfeier im Gutshaus.
Dekoration und besondere Programmpunkte wie Kremserfahrt oder Feuerwerk, sowie bei Interesse zur Durchführung des Festes in Räumen des Biedermeier und Barock ist direkt mit dem Gut Schwarzbach (www.gut-schwarzbach.de) abzustimmen.
Im Gutshaus Schwarzbach steht Ihnen bei Bedarf und in Absprache eine technisch gut ausgerüstete Teeküche mit Anrichten, Spülmaschine, Geschirr für 100 Personen und großen Kühlmöglichkeiten zur Verfügung.
Auf Wunsch kann auch im Freien gefeiert werden.
Heiraten im Schloss Hohenbocka
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Ab dem 01.06.2025 besteht die Möglichkeit sich im Schloss Hohenbocka gegen einen Aufpreis trauen zu lassen. Weiterhin können Sie das Angebot eines Sektempfangs, gastronomischer Versorgung und das Angebot von Zimmern zur Übernachtung in Anspruch nehmen.
Einzelheiten zu den entsprechenden Angeboten im Schloss Hohenbocka besprechen Sie bitte mit den Eigentümern.
Die Absprache/Anfrage für einen Eheschließungstermin erfolgt weiterhin beim Standesamt vorab.
Eheschließung
Die Anmeldung erfolgt persönlich oder schriftlich. Die Eheschließung kann spätestens sechs Monate – stichtagsgenau – vom Tag der persönlichen Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist rechtlich nicht möglich.
Termine
Termine für das laufende Kalenderjahr können jederzeit beim Standesamt angefragt werden. Ab dem 01. November werden Termine für das entsprechende Folgejahr vergeben.
Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Kosten
Da jede Eheschließung individuell zu betrachten ist, kann eine pauschale Aussage zu Kosten und vorzulegenden Unterlagen nicht getroffen werden. Gern beraten wir Sie telefonisch, per Mail oder in einem persönlichen Gespräch dazu.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Bild- und Tonaufnahmen: – Die Veröffentlichen von Bild- und Tonaufnahmen ist gem. § 22 KunstUrhG* nur mit der Einwilligung der abgebildeten und aufgenommenen Person/-en gestattet. Das Standesamt Ruhland erteilt zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der trauenden Person und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamts keine solche Einwilligung. Somit ist die Veröffentlichung von Aufnahmen des oben genannten Personenkreises während der Trauungszeremonie und der damit zusammenhängenden Abläufe, insbesondere das sogenannten „posten“ in den Sozialen Netzwerken und dem Internet, nicht gestattet.
Bild- und Tonaufnahmen sind ausschließlich zum privaten Gebrauch (z.B. Fotoalbum, Hochzeitsbild, o.Ä.) zugelassen. – Planen Sie das Filmen der Hochzeit, ist eine vorherige Absprache mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten zwingend erforderlich. Ohne deren/dessen Genehmigung ist das Filmen grundsätzlich verboten!
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz
- Personenstandsverordnung
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz