Vollstreckungsgebührenerhöhung

Die Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg wurde durch Verordnung (GVBl.II/25, Nr. 70) vom 15.09.2025 geändert. Dadurch erhöhen sich ab dem 16.09.2025 die Gebühren für alle Vollstreckungsfälle.

Wichtige Gebühren im Überblick:

               Grundgebühr je Vollstreckungsauftrag:

                •             50,00 € bei Forderungen bis 500,00 €

                •             75,00 € bei Forderungen über 500,00 € bis 1.000,00 €

                •             ab 1.000,00 € zusätzlich 10,00 € je angefangene 1.000,00 €, maximal 140,00 €

               Pfändungsgebühr zusätzlich:

                •             22,00 € bei Forderungen bis 500,00 €

                •             30,00 € bei Forderungen über 500,00 € bis 1.000,00 €

                •             ab 1.000,00 € zusätzlich 10,00 € je angefangene 1.000,00 €, maximal 160,00 €

Wichtiger Hinweis:

Um zusätzliche Vollstreckungskosten zu vermeiden, empfiehlt die Amtsverwaltung, sich bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit dem Amt Ruhland in Verbindung zu setzen. Oft kann gemeinsam eine Lösung gefunden werden, z. B. durch eine Stundung.

Darüber hinaus wird allen Abgabenpflichtigen empfohlen, dem Amt Ruhland für eine Einzugsermächtigung ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. So stellen Sie sicher, dass fällige Zahlungen pünktlich und automatisch abgebucht werden und kein Zahlungstermin versäumt wird. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage unter dem Stichwort Einzugsermächtigung.

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