Für alle Steuerpflichtigen im Bereich der Grundsteuer A und B endet der Hauptveranlagungszeitraum am 31.12.2024. Mit der Grundsteuerreform beginnt ab dem 01.01.2025 ein neuer Hauptveranlagungszeitraum. Damit verlieren die von den Gemeinden definierten Hebesätze ihre Gültigkeit. Neue Hebesätze sind noch nicht beschlossen. Es gibt damit zunächst keine Erhebungsgrundlage für die Grundsteuer 2025.
Es erfolgen keine Abbuchungen zu den Fälligkeiten 15.02.2025, 15.05.2025 und 01.07.2025! Wir bitten alle Bürger von Einzahlungen auf Grundsteuern zunächst bis zum 30.06.2025 abzusehen!
Bitte beenden Sie alle Daueraufträge diesbezüglich!
Sie erhalten alle nach den Beschlüssen der Hebesätze neue Bescheide auf der Grundlage der Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid, welche Ihnen in den zurückliegenden Monaten vom Finanzamt zugegangen sind. Sollten bereits erteilte Einzugsermächtigungen ihre Gültigkeit verlieren (z.B. alle Bescheide mit Ersatzbemessungen oder weil aus einem Gemeinschaftseigentum Eigentum einer einzelnen Person geworden ist oder alte Flächen in neuen Steuernummern neu zusammengefasst werden), erhalten Sie mit den neuen Bescheiden ein Formular zur Erteilung der Einzugsermächtigung. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!
Einige von Ihnen werden in den nächsten Wochen trotzdem noch Bescheide über Grundsteuern erhalten. Das sind alles Bescheide, welche aus Veränderungen vor dem 31.12.2024 resultieren. Die Zahlungspflichten für diese Bescheide sind nicht von den o.g. Ausführungen betroffen. Diesbezügliche Zahlungen werden bei vorhandenen Einzugsermächtigungen abgebucht bzw. sind durch Sie fristgerecht zu begleichen.