Information über Verkehrsrechtliche Absperrmaßnahmen
Wallstraße, Ruhland voraussichtlich ab 17.03.2026
Das Objekt Gartenstraße 1 in 01945 Ruhland befindet sich seit Jahren in einem ruinösen Zustand. Das Amt Ruhland führt seit 2018 Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Passanten und des fließenden Verkehrs aus, da Gebäudeteile auf den Gehweg zu stürzen drohen. Aufgrund regelmäßig herabfallender Dachziegel erfolgte bislang neben der Absperrung des Gehweges entlang der Wallstraße auch die Gesamtsperrung des Stichweges von Gartenstraße zur Wallstraße. Die aus verputzen Ziegeln gestaltete Einfriedung Richtung Wallstraße weist auch einen instabilen Zustand auf.
Das Objekt ist im Besitz einer Erbengemeinschaft. Diese ist auch für die Durchführung von notwendigen Sicherungsmaßnahmen am Objekt und Nebenanlagen zuständig. Die Ermittlung von möglichen Erben auch über Nachlassgerichte dauert seit Jahren an.
Aufgrund aktueller Dachziegelabrutsche reicht die derzeitige Absperrung nicht mehr aus, so dass eine Gefahr für vorbeigehende Personen (in unmittelbarer Nähe befindet sich die Grundschule) und andere Verkehrsteilnehmer (Fahrradfahrer / PKW) abgewendet werden muss.
Daher wird voraussichtlich ab 17.03.2026 die halbseitige Sperrung der Fahrbahn in der Wallstraße im Bereich des Objektes Gartenstraße 1 aufgebaut. Die Einfahrt in die Wallstraße aus Richtung Wallstraße / Lindenplatz / Marienstraße ist bis zur erfolgten Durchführung von Sicherungsmaßnahmen durch den Eigentümer unterbunden. Die Amtsverwaltung bemüht sich gemeinsam mit den zuständigen Behörden, den Eigentümer schnellstmöglich zur Umsetzung zu bewegen.
Aus Richtung Dresdener Straße kommend bleibt die Wallstraße befahrbar.
Durch die halbseitige Sperrung der Wallstraße entfallen auch die bisher genutzten Parkflächen. Bitte nutzen Sie stattdessen umliegende Parkmöglichkeiten:
- Wallstraße (Nr. 13-23a)
- Verzinkereiparkplatz, Dresdener Straße / Rudolf-Breitscheid-Straße
- Brauhausplatz, links und rechts (ohne Parkuhrpflicht und zeitlicher Beschränkung)
