Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, vertr. durch den Landrat, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft erlässt folgende
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Sperrzone I
Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei mehreren Wildschweinen in den Landkreisen Meißen und Bautzen werden auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429 iVm. Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 iVm. der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-
Verordnung – SchwPestV) in der derzeit gültigen Fassung nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
- Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 15.10.2021 wird aufgehoben.
- Es wird eine Sperrzone I im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wie nachfolgend
dargestellt festgelegt:
Als Sperrzone I werden die Gemeinden Hohenbocka, Grünewald, Hermsdorf, Kroppen, Ortrand, Großkmehlen und Lindenau, sowie die Gemarkungen Hosena, Großkoschen, Kleinkoschen und Sedlitz der Gemeinde Senftenberg und die Gemarkung Lieske der Gemeinde Neu-Seeland festgelegt.
Die Sperrzone I ist in dem folgenden Kartenausschnitt gemäß Legende mit folgenden Grenzen dargestellt:
Weitere Informationen finden Sie hier Information LK OSL ASP (PDF, 555Kb)