Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster (GZ: 60.7.15-70.18-0622/23)
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, als untere Wasserbehörde, vertreten durch den Landrat, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg erlässt folgende
Allgemeinverfügung:
- Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) ist ab dem Tag nach der Veröffentlichung des
Amtsblattes untersagt. - Die Allgemeinverfügung gilt für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Anlagen 1-4).
- Anträge auf Ausnahmen von der Entscheidung unter Punkt 1 sind beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Umwelt, untere Wasserbehörde, Dubinaweg 1, 01968
Senftenberg zu stellen, die eine Einzelfallentscheidung vornimmt. - Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.
- Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet.
- Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).
Weitere Informationen im Amtsblatt LK OSL 09 2023 (PDF, 800Kb)