Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster (GZ: 60.7.15-70.18-0622/23)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, als untere Wasserbehörde, vertreten durch den Landrat, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg erlässt folgende

Allgemeinverfügung:

  1. Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) ist ab dem Tag nach der Veröffentlichung des
    Amtsblattes untersagt.
  2. Die Allgemeinverfügung gilt für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster auf dem Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (Anlagen 1-4).
  3. Anträge auf Ausnahmen von der Entscheidung unter Punkt 1 sind beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Umwelt, untere Wasserbehörde, Dubinaweg 1, 01968
    Senftenberg zu stellen, die eine Einzelfallentscheidung vornimmt.
  4. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.
  5. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet.
  6. Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).

Weitere Informationen im Amtsblatt LK OSL 09 2023 (PDF, 800Kb)