Kreisstraße 6604: Ausbau zwischen Schwarzbach und Guteborn startet

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz informiert über den Baubeginn der Sanierung der Kreisstraße 6604 zwischen Schwarzbach und Guteborn. Die geplante Bauzeit ist vom 17. Juli 2023 bis zum 26. August 2023.

Restarbeiten zur Fahrbahnmarkierung werden bis Ende September 2023 ausgeführt.

Das Bauvorhaben erstreckt sich auf eine Länge von 2,7 Kilometer vom Ortsausgang Schwarzbach bis zum Ortseingang Guteborn. Gebaut wird in einem Bauabschnitt.

Die Ausbauarbeiten sind auf Grund von Schäden in der Asphaltdeckschicht erforderlich. Mit den Arbeiten werden die Asphalttrag- und die deckschicht erneuert. Die vorhandenen Amphiendurchlässe werden durch drei neue ersetzt. Zudem werden 530 Meter lange Amphibienleitwände aus Beton errichtet.

Die Bauarbeiten werden unter Vollsperrung des Kraftfahrzeugverkehrs durchgeführt. Die Umleitung des PKW-Verkehrs erfolgt über die L581 in Richtung Ruhland und die L57 nach Guteborn sowie in die entgegengesetzte Richtung. Der Verkehr über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht nutzt die Umleitungsstrecke über die L581, die L58 und die L57.

Um die Einschränkungen möglichst gering zu halten, wurde die Bauphase auf die Zeit der Sommerferien gelegt. Für die mit der Realisierung der Baumaßnahme anfallenden Einschränkungen bittet der Landkreis Oberspreewald Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und Verkehrsteilnehmende um Verständnis.

https://www.osl-online.de/news/1/846943/nachrichten/kreisstra%C3%9Fe-6604-ausbau-zwischen-schwarzbach-und-guteborn-startethtml

Startschuss für den KulturPass – Jugendliche in Südbrandenburg können 200 Euro für kulturelle Angebote ab sofort nutzen

PRESSEMELDUNG

Startschuss für den KulturPass
Jugendliche in Südbrandenburg können 200 Euro für kulturelle Angebote ab sofort nutzen

Junge Menschen, die im Jahr 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, erhalten mit dem KulturPass ein Budget von 200 Euro für kulturelle Angebote. Ab dem 14. Juni können sie ihr Budget in der KulturPass-App freischalten und nutzen. Damit unterstützt die Bundesregierung junge Menschen dabei, Kultur vor Ort zu erleben.

„Mit dem KulturPass können Jugendliche das vielfältige kulturelle Angebot in ihren Regionen kennenlernen. Dazu gehören neben Konzerten, Theateraufführungen oder Kinobesuchen auch Bücher oder Tonträger. Davon profitiert auch die Kulturbranche in Südbrandenburg. Die Anbieter aus unserer Region können ihre Veranstaltungen und Produkte auf dem virtuellen Marktplatz in der App anbieten und bei Jugendlichen bekannter machen. Ein wirklich gutes Programm, von dem alle Seiten profitieren!“, sagt Hannes Walter.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags stellt in diesem Jahr 100 Millionen Euro für den KulturPass zur Verfügung. Das Programm startet im Jahr 2023 als Pilotprojekt. Bei erfolgreichem Verlauf soll es fortgesetzt und weiterentwickelt werden.

Die KulturPass-App steht für iOS und Android in den entsprechenden App-Stores kostenfrei zur Verfügung. Für die Freischaltung des Budgets müssen in der App Alter und Wohnort in Deutschland per Online-Ausweis (deutsche Staatsangehörige), eID-Karte (EU-Staatsangehörige) oder elektronischem Aufenthaltstitel (Drittstaatsangehörige) nachgewiesen werden. Unterstützung bei der Freischaltung bekommen Jugendliche auf der Webseite www.kulturpass.de und über die Kontaktmöglichkeiten in der App.

Fotos von Hannes Walter zur Veröffentlichung finden Sie hier: https://hannes-walter.spd.de/presse

Kontakt für Rückfragen:

Nathalie Nied
Büroleiterin

Büro Hannes Walter, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: 030/227-73991
Mail: hannes.walter.ma05@bundestag.de

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Pressemeldung Download PDF Startschuss für den KulturPass

Öffentliche Bekanntmachung – Errichtung Ferngasleitung FGL 20

Öffentliche Bekanntmachung

gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz über Vorarbeiten

zum Vorhaben Netzausbau LEAG GKW, Errichtung Ferngasleitung FGL 20

ONTRAS Gastransport GmbH plant den Neubau zweier Anschlussleitungen zur Bereitstellung der zusätzlich benötigten Kapazitäten für drei von der LEAG zu errichtenden Gaskraftwerke Schwarze Pumpe, Boxberg und Jänschwalde. Der Neubau ist notwendig, weil die durch LEAG angefragten Kapazitäten zur Versorgung der drei Gaskraftwerke nicht allein durch das vorhandene Leitungssystem bereitgestellt werden können und sich damit eine Netzausbauverpflichtung gemäß §39 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) ergibt. Die Kraftwerke sollen H2-ready ausgeführt werden. Entsprechend werden auch die neuen Anschlussleitungen wasserstofftauglich gebaut. Die neuen Verbindungen tragen so zu einer nachhaltig sicheren Versorgung der Lausitz bei und machen mit der Auslegung auch für den Wasserstofftransport das Netz in dieser Region zukunftsfest. Zudem kann die Gasversorgung für die gesamte Region und darüber hinaus flexibler den Bedürfnissen angepasst und dadurch optimiert werden. Damit erfüllen beide Leitungen auch den Zweck des §1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) „… eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.“ sicherzustellen.

Gegenstand

Für die Bereitstellung der Gasmengen (Kapazitäten) für die drei vom Kraftwerksbetreiber LEAG geplanten Gaskraftwerke Schwarze Pumpe, Boxberg und Jänschwalde sind gem. §39 GasNZV zwei Anschlussleitungen neu zu bauen.

Die zusätzlich benötigten Gasmengen für die Versorgung der geplanten Kraftwerke sollen zum Teil über die EUGAL, an der ONTRAS mit 16,5 Prozent beteiligt ist, bereitgestellt und über die neue Pipeline sowie das Bestandsnetz zu den Kraftwerken transportiert werden. Perspektivisch hat LEAG vorgesehen, diese Kraftwerke auf Wasserstoff umstellen zu wollen. Auch die neue Anschlussleitung wird bereits komplett wasserstofftauglich ausgeführt, so dass sie die Kraftwerke später auch mit Wasserstoff versorgen könnten.

Dazu soll zum einen der neue Netzanschluss an die EUGAL (ONTRAS-Bezeichnung FGL 307) als Verbindungsleitung FGL 307.05 von einer Armaturengruppe am Standort Lauchhammer zur dort neu zu errichtenden Übernahmeanlage (ÜRST) gebaut werden. Zum anderen soll die hier näher erläutere, in den Jahren 2015-16 neu gebaute FGL 20 im Rahmen eines zweiten Vorhabens vom Netzkopplungspunkt Spreetal Richtung Westen bis nach Lauchhammer verlängert werden.

Die Realisierung der FGL 307.05 ist bis 2026 und der Bau der Verlängerung der FGL 20 bis 2027 geplant.

Gegenstand dieser Bekanntmachung ist nur die Errichtung der FGL 20 mit der Nennweite DN 800 und einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar (DP 84) über eine Länge von ca. 36,6 Kilometern.

Die geplante FGL 20 besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt erstreckt sich vom Netzkopplungspunkt bei Lauchhammer bis Großkoschen. Der zweite Abschnitt verläuft zwischen Großkoschen bis zum Netzkopplungspunkt bei Spreetal. Auf diesem Abschnitt ist die FGL 20 als Anschlussleitung auf zwei Teilstücken bereits fertiggestellt und der noch zu bauende Teilabschnitt vom Gewerbegebiet Neuwiese-Bergen (Elsterheide) bis zum Netzkopplungspunkt bei Burg ist bereits planfestgestellt. Die neuen Leitungsabschnitte sollen gemäß dem raumordnerischen Grundsatz der Leitungsbündelung parallel und in möglichst geringer Entfernung zu bereits vorhandenen Leitungstrassen verlegt werden.

Davon ausgenommen sind ggf. notwendige Trassenänderungen infolge von Fremdvorhaben (z. B. Verlegung/ Ausbau von Verkehrswegen), naturschutzfachlicher Belange oder aufgrund behördlicher Auflagen.

Im Bereich der geplanten Neubau-Trasse befinden sich ONTRAS-eigene Leitungen. Darunter auch solche, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen und außer Betrieb genommen bzw. stillgelegt sind. ONTRAS strebt an, die neue Leitung innerhalb dieser Trassen zu verlegen, wobei die Altleitungen demontiert werden. Die neu zu verlegende Leitung muss dinglich gesichert werden. Leitungsabschnitte in Alttrassen sind ggf. bereits gesichert.

Vorgehen

Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt einer Genehmigung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) in Cottbus und der Landesdirektion Sachsen in Dresden.

Gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz zeigt der Fernleitungsnetzbetreiber hiermit öffentlich an, die notwendigen Vorarbeiten für das Projekt „Netzausbau LEAG GKW, Errichtung Ferngasleitung FGL 20“ vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Dies sind beispielsweise Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen, archäologische Prospektionen, Kampfmitteluntersuchungen und umweltschutzfachliche Kartierungen. Die Arbeiten werden durch Unternehmen vorgenommen, die von ONTRAS dafür beauftragt sind. Sie sind angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Sollten durch diese Vorarbeiten unmittelbar Vermögensnachteile (z. B. Flurschäden) entstehen, werden diese entschädigt.

Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar. Sie dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen. ONTRAS wird das Vorhaben darüber hinaus frühzeitig und umfassend kommunikativ begleiten. Dabei werden auch die Anrainer der Trasse detailliert über das Vorhaben informiert.

Umweltschutz

Es ist das Anliegen von ONTRAS, einen sicheren Betrieb der Gasinfrastruktur sowie die Versorgungssicherheit im Netzgebiet zu gewährleisten. Bei allen Arbeiten an der Trasse legen wir höchste Standards für den Schutz von Menschen und Umwelt an. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nimmt ONTRAS dabei sehr ernst und hält sich streng an die gesetzlichen Vorgaben. Zudem versucht ONTRAS, durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien, eine Störung von Wohn- und Erholungsfunktionen während der Bauphase, z. B. durch Lärm, Staub oder Verkehrseinschränkungen, so gering wie möglich zu halten.

Hintergrund

ONTRAS betreibt das 7.700 Kilometer umfassende Fernleitungsnetz in Ostdeutschland und verantwortet den zuverlässigen und effizienten Transport gasförmiger Energie – heute und in Zukunft. Der Fernleitungsnetzbetreiber gestaltet den Energiemarkt der Zukunft aktiv mit, bringt Ideen ein und entwickelt nachhaltige Lösungen für seine Infrastruktur. Dabei setzt das Unternehmen auf eine zuverlässige Technik, langjährige Erfahrung und ein engagiertes Team. Die Gasinfrastruktur von ONTRAS ist schon heute kompatibel mit regenerativen Gasen und in weiten Teilen „H2-ready“. Um die gesamte Infrastruktur nachhaltig für den Transport des Energieträgers Wasserstoff einzurichten, plant und realisiert ONTRAS zahlreiche Projekte für den Transport dieses klimaneutralen Energieträgers, teilweise zusammen mit Marktpartnern. Mit dem Aufbau eines rund 950 Kilometer Leitungen umfassenden H2-Startnetzes für Ost- und Mitteldeutschland bis 2030 sorgt ONTRAS für die Einbindung der erschlossenen Wasserstoffregionen in den European Hydrogen Backbone und schafft hohe Flexibilität und Versorgungssicherheit durch Zugang zu Speichern und Importpunkten. Mit den H2-Pipelines unterstützt ONTRAS eine Vielzahl von Wasserstoff-Anwendungen in allen Sektoren, auch im Mobilitäts- und Wärmebereich.

Mehr unter www.ontras.com.

Auflistung der Gemeinde, Gemarkung und Flure, in denen die Arbeiten durchgeführt werden

Amt Ruhland                          Gemarkung Ruhland                         Flur 10, 3, 4, 5

Gemeinde Schwarzbach       Gemarkung Schwarzbach                 Flur 3

Gemarkung Biehlen                           Flur 1, 2

Gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz zeigt ONTRAS Gastransport GmbH hiermit öffentlich an, die notwendigen Vorarbeiten für das Projekt „Netzausbau LEAG GKW, Errichtung Ferngasleitung FGL 20 vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

Ansprechpartner

PLE Pipeline Engineering GmbH
Constanze Schubert
Projektleiterin
constanze.schubert@ple-engineering.com

Ankündigung von beabsichtigten Maßnahmen der Gewässerunterhaltung durch den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz

Ankündigung
von beabsichtigten Maßnahmen der Gewässerunterhaltung
durch den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz
(Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Verbandssitz: 03249 Sonnewalde — Finsterwalder Straße 32 a
Telefon: 035323 637-0; Fax: 637-25; E-Mail:
info@gwv-sonnewalde.de; Internet: www.gwv-sonnewalde.de

In der Zeit vom 15. Juli 2023 bis zum 28. Februar 2024 führen der Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz und die von uns beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ordnung sowie den Hochwasserschutzdeichen innerhalb des Verbandsgebietes durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses oder der Hochwasservorsorge) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen.

Gemäß der Regelung des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. 1, S. 2585) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBI. 1, Nr. 5) in Verbindung mit § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBI. 1/12, [Nr. 20]) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBI.I/17, [Nr. 28]) kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anlieger- und Hinterliegergrundstücke an. Gemäß § 41 WHG und der §§ 84, 97 und 98 BbgVVG, haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer, Deiche und Vorländer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Sie haben ferner zu dulden, dass die Uferbereiche im Interesse der Unterhaltung oder der naturnahen Entwicklung der Gewässer standorttypisch bepflanzt werden.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen so zu bewirtschaften, dass die wasserwirtschaftlichen und  ökologischen Gewässerfunktionen im Sinne des § 38 Abs. 1 WHG nicht beeinträchtigt werden! Die Breite der Gewässerrandstreifen (Uferbereiche) beträgt im Außenbereich 5,0 Meter von
der Böschungsoberkante landeinwärts. Zudem sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Gewässerunterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden.

Mit dieser Ankündigung der beabsichtigten Gewässerunterhaltungsmaßnahmen ergeht gleichzeitig gemäß § 41 Abs. 3 WHG für die duldungspflichtigen Personen im Sinne des § 41 WHG die Verpflichtung, die Ufergrundstücke in einer erforderlichen Breite von 5,0 Metern ab Böschungsoberkannte landeinwärts so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und die damit verbundenen Begleitarbeiten, wie z. Bsp. das Einebnen des Aushubs und Mähgutes, nicht beeinträchtigt werden.

Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.

Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzungen) in und an Gewässern oder den vorgenannten Uferbereichen ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig. Unabhängig davon dürfen solche Anlagen die Gewässerunterhaltung nicht mehr erschweren, als es den Umständen nach unvermeidbar ist. Zudem müssen Anlagen, die durch die technischen Maßnahmen der Gewässer oder Deichunterhaltung beschädigt werden könnten (wie Grenzsteine, Rohrleitungsein- und -ausläufe u. ä.) mit einem gut sichtbaren Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden. Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässer- und  Deichunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz, 03249 Sonnewalde, Finsterwalder Straße 32 a, Telefon: 035323 637-0; Fax: 035323 637-25; E-Mail: info@gwv-sonnewalde.de.

Erforderliche Einzelabstimmungen werden von den ausführenden Unternehmen zur Durchführung der Unterhaltungsarbeiten mit den betreffenden Gewässeranliegern geführt. Die Auskunft über das betreffende Unternehmen und deren Ansprechpartner erhalten Sie vom Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz oder dem Ordnungsamt Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Zur reibungslosen Durchführung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen bitten wir um die Absicherung der notwendigen „Baufreiheit“ an den Gewässern und die Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt und zeitweisen Grundstücksbenutzung durch die mit den Unterhaltungsmaßnahmen beauftragten Personen oder Dienstleistungsunternehmen.

Sonnewalde, den 10. Mai 2023

Brödno
Verbandsvorsteher

Pressemitteilung – Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte können ab heute beantragt werden

Pressemitteilung
Vom 08.05.2023

Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte können ab heute beantragt werden Online-Portal für das Antragsverfahren für nicht-leitungsgebundene Energieträger ab 8. Mai freigeschaltet

Potsdam. Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab heute Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Brandenburg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im Anschluss durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Bei Fragen rund um das Thema Heizkostenhilfe für Privathaushalte steht eine Hotline der ILB sowie eine Landingpage mit allen Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.

ILB-Infotelefon Heizkostenhilfe: 0331 660-2920
Antragsseite der ILB: https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/

Weitere Informationen:
– MWAE: Hilfen für Haushalte mit Heizöl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen
– ILB: Heizkostenhilfe für Privathaushalte

Die Antragsstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

Pressemitteilung als PDF Download


Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie | Heinrich-Mann-Allee 107 | 14473 Potsdam
Pressesprecherin: Irene Beringer | Tel.: (0331) 866 1509 | Fax: (0331) 866 1726
Internet: https://mwae.brandenburg.de | E-Mail: pressestelle@mwae.brandenburg.de

Pflegestrukturplanung Phase zwei – Bürgerforum lädt zur Diskussion

PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 20.04.2023
(Nr. 53/2023)

Pflegestrukturplanung Phase zwei – Bürgerforum lädt zur Diskussion

Zur Pflegestrukturplanung OSL werden verschiedene Beteiligungsformate für diverse Altersgruppen miteinander kombiniert, um ein zuverlässiges und aussagekräftiges Bild über die Bedürfnisse, Wünsche und Probleme im Bereich der Pflege zu bekommen. Mit dem Bürgerforum am 09. Mai bekommen nun alle Interessierten die Möglichkeit, sich an der Pflegestrukturplanung zu beteiligen.

Im Rahmen des Bürgerforums soll offen über die Themen Pflege und Gesundheit, Wohnen im Alter sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote diskutiert werden. Welche Handlungsbedarfe sehen Sie für den Landkreis und die Kommunen, um den absehbaren Herausforderungen begegnen zu können?

Um mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und auf Zwischenergebnisse schauen zu können, lädt das Sozialamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Interessierte zu einem Bürgerforum ein. Es soll einen offenen Austausch geben, der Probleme aufzeigt, aber auch Ideen und Lösungsvorschläge hervorbringt.

Bürgerforum Pflegestrukturplanung

Wie wollen Sie im Alter wohnen? Bei welchen Tätigkeiten brauchen Sie Unterstützung? Kennen und nutzen Sie die vorhandenen Beratungsangebote? Was macht Ihnen Sorgen und wo sehen Sie Handlungsbedarfe? Ist der Landkreis OSL aus Sicht heutiger und zukünftiger Seniorinnen und Senioren gut aufgestellt? Werden der Landkreis sowie die Ämter, Städte und Gemeinden den Anforderungen ihrer älteren Bürgerinnen und Bürger gerecht?

am 09.05.2023
um 13:30 Uhr
Großer Sitzungssaal des Landratsamtes, Dubinaweg 1 in 01968 Senftenberg

Vorherige Anmeldung erforderlich:

Per Telefon unter 03573 8704163 oder per E-Mail: eva-maria-dinter@osl-online.de

Das Bürgerforum führt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeinsam mit dem ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg durch.

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat das ALP Institut mit der Erstellung der Pflegestrukturplanung beauftragt. So erfolgten in diesem Jahr bereits Befragungen der Pflegeeinrichtungen, der Pflegedienste, der Bürgermeister und Amtsdirektoren und es fand eine Bürgerbefragung statt.

Ziel der Pflegestrukturplanung ist es, auch zukünftig eine leistungsfähige und nachhaltige Unterstützungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz vorzuhalten.

Die Alterung der Bevölkerung ist zu einem zentralen Thema der Gegenwart geworden, denn wir altern – und zwar alle. In der Konsequenz nimmt der Unterstützungsbedarf älterer Menschen stetig zu. Um einen Überblick über die Sorgen und Wünsche der älteren Menschen zu bekommen, wurden im Rahmen der Pflegestrukturplanung 5.000 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger über 65 Jahre mit einem Wohnort im Landkreis Oberspreewald-Lausitz angeschrieben und befragt. Da über 1.100 Bürgerinnen und Bürger an der Befragung teilgenommen haben, können im weiteren Prozess belastbare Planungen und strukturelle Handlungsempfehlungen für die Pflege in OSL gegeben werden.

Verhalten auf Friedhöfen

Sehr geehrte Grabnutzungsberechtigte,
sehr geehrte Angehörige

es gibt auf den Friedhöfen des Amtes Ruhland verschiedene Möglichkeiten, um einen verstorbenen Angehörigen würdevoll beisetzen zu lassen.
Eine bisher sehr gern in Anspruch genommene Anlage, ist die namentlich benannte Urnengrabanlage mit Stele.

Seit einiger Zeit wird festgestellt, dass von einigen Angehörigen der dort beigesetzten Personen viele Dinge abgelegt werden, die später von den Verursachern weder mitgenommen noch entsorgt werden.
Es handelt sich vorwiegend um Figuren, Steine und Kerzen, aber auch um unzählige leere Vasen.
Ich möchte hiermit noch einmal darauf hinweisen, dass Sie als Grabnutzungsberechtigter diese Grabanlage mit Pflege durch das Amt Ruhland gewählt haben.
Es ist unzulässig auf dieser Grabanlage Pflanzen einzubringen, Grabgestecke abzulegen oder die Pflanzen mit Reisig zu zudecken.
Das gleiche gilt auch für die anonyme Gemeinschaftsgrabanlage (UGA). In diesem Zusammenhang weise ich noch einmal darauf hin, dass das Ablegen von Blumen oder ähnlichem direkt auf der Wiese nicht erlaubt und die Friedhofsmitarbeiter angehalten sind, dies täglich zu beräumen.

Gemäß § 25 Absatz 8 der zurzeit gültigen Friedhofssatzung des Amtes Ruhland, ist die Herrichtung und Pflege der anonymen und teilanonymen Urnengemeinschaftsanlagen durch Angehörige der Beigesetzten nicht gestattet und erfolgt ausschließlich durch Bevollmächtigte des Friedhofsträgers.
An den anonymen Urnengemeinschaftsanlagen dürfen neben dem üblichen Grabschmuck im Rahmen der Beisetzungszeremonie keine Einsteckvasen in die Erde gesteckt, Pflanzschalen, Gestecke oder Figuren abgelegt oder Pflanzen jeglicher Art eingepflanzt werden.
An den teilanonymen Urnengemeinschaftsanlagen (Stelen) darf lediglich eine Einsteckvase, eine kleine Grabschale oder ein kleines Grabgesteck abgelegt werden. Zum Schutz der Anpflanzungen sollte der Bereich der Einfassung zum Abstellen / Ablegen genutzt werden. Ausnahmen werden zu Totensonntag zugelassen.
Unberechtigt abgelegter Grabschmuck wird umgehend durch die Friedhofsverwaltung entfernt und entsorgt.
Der Friedhofsträger ist nicht verpflichtet die Sachen sicher zu stellen oder aufzubewahren.
Zuwiderhandlungen können gemäß § 31 Friedhofssatzung mit Geldbußen ab 10,00 € bis 1.000,00 € bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen bis zu 500,00 € geahndet werden.

gez.
Konzack
Amtsdirektor

Holzfeuer im Freien

Lange Zeit war es ein vertrautes und zu Recht oft ungeliebtes Bild: Gartenfeuer, bei denen zusammen mit Holz- auch andere Abfälle verbrannt wurden. Von einer einzelnen Feuerstelle aus verteilten sich Rauch, Ruß und Geruch oft als quälende Belästigung für Mensch und Umwelt über eine Vielzahl benachbarter Grundstücke.

Mittlerweile ist im Land Brandenburg das private Verbrennen von Garten- und Haushaltsabfällen im Freien verboten. Dies gilt auch für traditionelle Brennstoffe, wenn die Verbrennung zu Störungen führen kann.

Ausnahmen hiervon können Sie beim Amt Ruhland, Amt für Ordnung und Soziales, beantragen (z.B. Osterfeuer, Maifeuer).

Um Belästigungen der Nachbarschaft auszuschließen, dürfen Holzfeuer im Freien nur gelegentlich abgebrannt werden. Achten Sie bitte auf einen ausreichenden Abstand der Feuerstelle zu den nächstgelegenen, für den Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Bereichen. In Gebieten mit besonders sensiblen sozialen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime, ist dies besonders wichtig.

Rauchbelästigung ist in jedem Falle zu vermeiden.

Wenn Sie ein Holzfeuer in Ihrem Garten planen, empfiehlt es sich, vorher mit den Nachbarn zu sprechen.

Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

Flyer – https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Holzfeuer-im-Freien.pdf

Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in jeder Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Senftenberg und Landgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Amtsausschuss des Amtes Ruhland und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließen die Kandidatenliste, damit der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 daraus die Haupt- und Ersatzschöffen wählen kann.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Von der Wahl ausgeschlossen sind:

  • Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann
  • hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.)
  • Religionsdiener

Schöffen sollten insbesondere

  • über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können
  • über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen
  • im hohen Maße unparteilich sein sowie
  • über geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung verfügen

Alle interessierten Bürger, die sich für die fünfjährige Wahlperiode zur Verfügung stellen wollen, können sich noch bis zum 15.03.2023 beim Amt Ruhland, Amt für Ordnung und Soziales, Rudolf-Breitscheid-Straße 4, 01945 Ruhland bewerben.

Bewerbungsunterlagen können Sie hier heruntergeladen:

35.b_ Endfassung Bewerbungvordruck Erwachsenenschöffen (PDF, 200kB)

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schoeffenwahl.de