Einladung zur Krabbelgruppe in Ruhland

Die Kita Spurensucher in Ruhland lädt zu Termin für eine Krabbelgruppe ein.

Kinder ab ca. 6 Monate bis 1,5 Jahre. Mittwochs aller 14 Tage.

Folgende Termine stehen zur Verfügung: 17.01.24, 31.01.24, 14.02.24, 28.02.24, 13.03.24, 27.03.24, 10.04.24, 24.04.24

Es ist keine Voranmeldung nötig. Außer guter Laune und Neugier ist Nichts mitzubringen.

Das Team der Kinderkrippe, im Erdgeschoss rechts, freut sich auf Ihren Besuch.

Durchführung der maschinellen Straßenreinigung auf den öffentlichen Straßen im Amt Ruhland

Voraussichtlich ab 30.10.2023 in der Zeit von 07:00 – 15:00 Uhr wird auf verschiedenen Straßenzügen im Amt Ruhland eine maschinelle Straßenreinigung ausgeführt.

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, Halteverbote einzuhalten und ihr Fahrzeug zu den angegebenen Tagen und Zeiten nicht in den vorgesehenen Straßenabschnitten abzustellen. Nur so kann eine gründliche Reinigung gewährleistet werden.

Folgende Straßenzüge sind hiervon betroffen:

Ruhland

Alte Hermsdorfer Straße, Am Anger, Am Bach, Am Dreistein, Am Dürrbachgraben, Am Fließ, Am Fließ (Nr. 22 u. 23), Am Lug, Am Wiesengrund, Anglerweg, August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße, Bergstraße, Berliner Straße, Berliner Straße 20, 20a, 20 b, Birkenweg, Brauhausgasse, Dresdener Straße (Markt bis R.-B.-Str.), Dr.-Otto-Werkmeister-Straße, Ernst-Thälman-Straße, Färbergasse, Feldstraße, Fichtestraße, Fischerstraße, Friedrich-Engels-Straße, Gartenstraße, Glashüttenstraße, Goethestraße, Grenzstraße, Gutshof, Hainweg, Hartwigstraße, Heinrich-Heine-Straße (Stichweg zu Nr. 17a-b), Hermsdorfer Straße, Herschenzmühle, Hospitalstraße, Jägerstraße, Karl-Liebknecht-Straße, Karl-Marx-Straße, Kirchgasse, Kirchplatz, Kreuzstraße, Lange Straße, Marienstraße, Marktplatz, Markt, Mittelstraße, Neugrabenweg, Neulandweg, Nordstraße, Ortrander Straße, Parkstraße, Parzellenstraße, Querstraße, Ringstraße, Rosa-Luxemburg-Straße, Rudolf-Breitscheid-Straße (ab Dresdener Straße bis Hartwigstraße), Stadtmühle, Straße des Aufbaus, Theodor-Schmidt-Straße, Vorwerk, Wallstraße, Wiesenstraße

Ruhland GT Arnsdorf

Am Schwarzwasser (ab Brücke bis L.-Jahn-Str.), Am Schwarzwasser (zwischen L55 und Brücke), Dorfaue, Frauendorfer Weg, Guteborner Straße, Kiefernweg, Ludwig-Jahn-Straße, Ludwig-Jahn-Straße (Nr.17 u. 17a), Mühlenstraße, Neue Straße, Neue Straße (Nr. 9, 11, 12, 16, 18 u. 20), Waldstraße, Friedhofsweg

Hermsdorf

Eichenweg, Friedensstraße, Gartenstraße, Wiesenstraße, Wuppenweg (bis Abbiegung Wuppenweg)

Hermsdorf GT Lipsa

Grünewalder Straße, Guteborner Straße, Guteborner Straße (Zuwegung zu Nr. 3, 5 u. 7), Jannowitzer Weg, Kastanienallee (7 – 8), Siedlung, Waldstraße

Hermsdorf OT Jannowitz

Dubweg, Forsthausstraße, Ortrander Straße (17-19a), Rohnaer Weg, Strehlens Gasse

Schwarzbach

Biehlener Straße, Friedensstraße, Straße der Freundschaft, Straße der Freundschaft (Stichweg), Straße der Jugend, Waldstraße, Wiesenstraße

Schwarzbach GT Biehlen

Gartenstraße, Ringstraße, Dorfaue (Biehlener Hauptstraße 6, 8 + 12)

Guteborn

Alte Hermsdorfer Straße, Arnsdorfer Straße, Birkenweg, Erlenweg, Friedhofsweg (ab Lindenweg bis K6604), Hauptstraße (Dorfaue), Kurzer Weg, Lindenweg, Parkweg, Schulstraße, Weinbergstraße, Zuwegung Kita

Grünewald

Am Dorfplatz, August-Bebel-Straße, Heidestraße, Mittelweg, Sandstraße, Schwarzbacher Weg, Weststraße

Grünewald GT Sella

Dorfstraße, Dresdener Straße (Verbindungsweg L 57)

Hohenbocka

Dorfaue, Feldstraße, Gartenstraße, Gärtnereiweg, Großer Siedlungsweg, Guteborner Straße, Heidelandstraße, Hermsdorfer Weg, Im Gärtchen, Kleine Gasse, Kleiner Siedlungsweg, Kurze Gasse, Leippsche Straße, Mühlweg, Rosa-Luxemburg-Straße, Sandstraße, Schulstraße, Vorstadt, Waldauenweg, Weinbergstraße, Wesenweg, Wiesenweg

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen.

Mehr Informationen finden Sie hier 

Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

In der Stadt Ruhland und den Gemeinden Guteborn und Hermsdorf wurden in den vergangenen Jahren Geschwindigkeitsmessanlagen beschafft, um die Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Ortschaften zu sensibilisieren. Die Geschwindigkeitsmessanlagen können bereits aus größerer Entfernung die aktuelle Geschwindigkeit anzeigen und das Überschreiten des Tempolimits mit einem grimmig schauenden Smiley begleiten, vorschriftsmäßiges Fahren wird mit einem grünen lachenden Smiley belohnt.

Weiterhin setzt das Amt Ruhland an kritischen Straßen auch ein Verkehrszählgerät ein, dass die Verkehrsströme und Geschwindigkeiten aufzeichnen kann. Nach Auswertung der Daten werden besonders kritische Stellen der Polizei als Schwerpunkte für mögliche Geschwindigkeitskontrollen mitgeteilt.

Im Zeitraum vom 27.04.2023 bis 28.08.2023 erfolgte eine Geschwindigkeitsmessung in der Badeanstalt (L581). Erschreckend dabei war, dass kein Fahrzeug die angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten hat. Die durchschnittliche Geschwindigkeit betrug 50 km/h, die Maximalgeschwindigkeit 113 km/h.

Auch erreichen uns vermehrt Beschwerden aus dem Bereich Theodor-Schmidt-Straße und Hermsdorfer Straße in Ruhland, dass die dort angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten wird. Trotz regelmäßiger Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei halten sich leider weiterhin nicht alle Verkehrsteilnehmer an die angeordneten 30 km/h. Anhand der letzten Verkehrszählung im Zeitraum 28.11.2022 bis 04.12.2022 wurde in diesem Bereich eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 44 km/h gefahren, traurigerweise wurde auch eine Höchstgeschwindigkeit von 91 km/h erreicht.

Auf diesem Weg möchten wir einen Appell an alle Verkehrsteilnehmer richten, sich an die vorgegebenen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu halten. Zu schnelles Fahren, gerade auch innerorts, ist kein Kavaliersdelikt. Bitte überdenken Sie Ihre Fahrweise auch mit Blick auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Gerade Kinder können vom Verkehr ausgehende Gefahren nicht immer richtig einschätzen und geraten so schnell ungewollt in brenzlige Situationen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Ihr Amt für Ordnung und Soziales

Deckenerneuerung Theodor-Schmidt-Straße Abschnitt Nord

Die Stadt Ruhland, vertreten durch das Amt Ruhland, möchte im Rahmen der Straßenerhaltung den nördlichen Abschnitt der Theodor – Schmidt – Straße einer Deckenerneuerung unterziehen. Der Zustand des ca. 100 Meter langen Abschnittes vom Anschluss Bernsdorfer Straße bis einschließlich Kreuzung Am Wiesengrund/Querstraße ist durch Risse und Deckenaufbrüche geprägt. Die Deckenerneuerung soll durch Anfräsen des vorhandenen Asphaltpaketes sowie das Aufbringen einer neuen Asphaltdeckschicht bewerkstelligt werden.

Bauausführendes  Unternehmen ist die Firma Matthäi Bauunternehmen aus Freienhufen.

Um einen zügigen Baufortschritt gewährleisten zu können ist für den gesamten Baubereich vom 17.07. bis voraussichtlich zum 11.08.2023 eine Vollsperrung vorgesehen. Für diesen Zeitraum ist die Erreichbarkeit der direkt anliegenden Grundstückes eingeschränkt und nur fußläufig möglich. Für alle anderen Straßenzüge ist die Ausfahrt über die Hermsdorfer Straße zur Kamenzer Straße hin möglich. Eigentümer bzw. Anlieger von direkt an das Baufeld angrenzenden Grundstücken sowie das Wohngebiet „Neue Sorge“ haben eine gesonderte Information bezüglich der Zufahrt zu ihren Grundstücken erhalten. Die Zufahrt zum Neulandweg bleibt bautechnisch unberührt.

Für die auftretenden Einschränkungen bitten wir Sie bereits im Vorfeld der Maßnahme um Verständnis im Sinne des Vorhabens.

Amt Ruhland, Amt für Bau und Geoinformation

Straßenbauarbeiten Hauptstraße in Grünewald

Information zur Verkehrsregelung und Straßensperrung aufgrund baulicher Ausführungen

Betreff: Straßenbauarbeiten in Teilabschnitten der Hauptstraße, L57 in der Gemeinde Grünewald, innerorts
Das Amt Ruhland wurde durch den Landesbetrieb Straßenwesen kurzfristig darüber informiert, dass im Zeitraum vom 03.07. bis 07.07.2023 in 2 Teilabschnitten der Hauptstraße (zugleich Landesstraße 57) innerorts eine Fräsflickung (Asphaltdecke abfräsen und neu aufbringen) erfolgen soll.
Das bauausführende Unternehmen ist die Firma Matthäi aus Freienhufen und arbeitet im Auftrag des Landesbetrieb Straßenwesen, Cottbus.
Die Baumaßnahme erfolgt unter halbseitiger Sperrung der Landesstraße in betreffenden Abschnitten mit Lichtsignalanlage. Zudem ist mit einer Vollsperrung der Einmündungen Mittelweg/Am Dorfplatz sowie Heidestraße/Lange Straße von max. 2 Tagen im benannten Zeitraum zu rechnen.
Für gegebenenfalls auftretende Einschränkungen bitten wir Sie im Namen des Baulastträgers bereits im Vorfeld der Maßnahme um Verständnis.

Amt Ruhland
Amt für Bau und Geoinformation

Startschuss für den KulturPass – Jugendliche in Südbrandenburg können 200 Euro für kulturelle Angebote ab sofort nutzen

PRESSEMELDUNG

Startschuss für den KulturPass
Jugendliche in Südbrandenburg können 200 Euro für kulturelle Angebote ab sofort nutzen

Junge Menschen, die im Jahr 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, erhalten mit dem KulturPass ein Budget von 200 Euro für kulturelle Angebote. Ab dem 14. Juni können sie ihr Budget in der KulturPass-App freischalten und nutzen. Damit unterstützt die Bundesregierung junge Menschen dabei, Kultur vor Ort zu erleben.

„Mit dem KulturPass können Jugendliche das vielfältige kulturelle Angebot in ihren Regionen kennenlernen. Dazu gehören neben Konzerten, Theateraufführungen oder Kinobesuchen auch Bücher oder Tonträger. Davon profitiert auch die Kulturbranche in Südbrandenburg. Die Anbieter aus unserer Region können ihre Veranstaltungen und Produkte auf dem virtuellen Marktplatz in der App anbieten und bei Jugendlichen bekannter machen. Ein wirklich gutes Programm, von dem alle Seiten profitieren!“, sagt Hannes Walter.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags stellt in diesem Jahr 100 Millionen Euro für den KulturPass zur Verfügung. Das Programm startet im Jahr 2023 als Pilotprojekt. Bei erfolgreichem Verlauf soll es fortgesetzt und weiterentwickelt werden.

Die KulturPass-App steht für iOS und Android in den entsprechenden App-Stores kostenfrei zur Verfügung. Für die Freischaltung des Budgets müssen in der App Alter und Wohnort in Deutschland per Online-Ausweis (deutsche Staatsangehörige), eID-Karte (EU-Staatsangehörige) oder elektronischem Aufenthaltstitel (Drittstaatsangehörige) nachgewiesen werden. Unterstützung bei der Freischaltung bekommen Jugendliche auf der Webseite www.kulturpass.de und über die Kontaktmöglichkeiten in der App.

Fotos von Hannes Walter zur Veröffentlichung finden Sie hier: https://hannes-walter.spd.de/presse

Kontakt für Rückfragen:

Nathalie Nied
Büroleiterin

Büro Hannes Walter, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: 030/227-73991
Mail: hannes.walter.ma05@bundestag.de

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Pressemeldung Download PDF Startschuss für den KulturPass

Öffentliche Bekanntmachung – Errichtung Ferngasleitung FGL 20

Öffentliche Bekanntmachung

gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz über Vorarbeiten

zum Vorhaben Netzausbau LEAG GKW, Errichtung Ferngasleitung FGL 20

ONTRAS Gastransport GmbH plant den Neubau zweier Anschlussleitungen zur Bereitstellung der zusätzlich benötigten Kapazitäten für drei von der LEAG zu errichtenden Gaskraftwerke Schwarze Pumpe, Boxberg und Jänschwalde. Der Neubau ist notwendig, weil die durch LEAG angefragten Kapazitäten zur Versorgung der drei Gaskraftwerke nicht allein durch das vorhandene Leitungssystem bereitgestellt werden können und sich damit eine Netzausbauverpflichtung gemäß §39 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) ergibt. Die Kraftwerke sollen H2-ready ausgeführt werden. Entsprechend werden auch die neuen Anschlussleitungen wasserstofftauglich gebaut. Die neuen Verbindungen tragen so zu einer nachhaltig sicheren Versorgung der Lausitz bei und machen mit der Auslegung auch für den Wasserstofftransport das Netz in dieser Region zukunftsfest. Zudem kann die Gasversorgung für die gesamte Region und darüber hinaus flexibler den Bedürfnissen angepasst und dadurch optimiert werden. Damit erfüllen beide Leitungen auch den Zweck des §1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) „… eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.“ sicherzustellen.

Gegenstand

Für die Bereitstellung der Gasmengen (Kapazitäten) für die drei vom Kraftwerksbetreiber LEAG geplanten Gaskraftwerke Schwarze Pumpe, Boxberg und Jänschwalde sind gem. §39 GasNZV zwei Anschlussleitungen neu zu bauen.

Die zusätzlich benötigten Gasmengen für die Versorgung der geplanten Kraftwerke sollen zum Teil über die EUGAL, an der ONTRAS mit 16,5 Prozent beteiligt ist, bereitgestellt und über die neue Pipeline sowie das Bestandsnetz zu den Kraftwerken transportiert werden. Perspektivisch hat LEAG vorgesehen, diese Kraftwerke auf Wasserstoff umstellen zu wollen. Auch die neue Anschlussleitung wird bereits komplett wasserstofftauglich ausgeführt, so dass sie die Kraftwerke später auch mit Wasserstoff versorgen könnten.

Dazu soll zum einen der neue Netzanschluss an die EUGAL (ONTRAS-Bezeichnung FGL 307) als Verbindungsleitung FGL 307.05 von einer Armaturengruppe am Standort Lauchhammer zur dort neu zu errichtenden Übernahmeanlage (ÜRST) gebaut werden. Zum anderen soll die hier näher erläutere, in den Jahren 2015-16 neu gebaute FGL 20 im Rahmen eines zweiten Vorhabens vom Netzkopplungspunkt Spreetal Richtung Westen bis nach Lauchhammer verlängert werden.

Die Realisierung der FGL 307.05 ist bis 2026 und der Bau der Verlängerung der FGL 20 bis 2027 geplant.

Gegenstand dieser Bekanntmachung ist nur die Errichtung der FGL 20 mit der Nennweite DN 800 und einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar (DP 84) über eine Länge von ca. 36,6 Kilometern.

Die geplante FGL 20 besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt erstreckt sich vom Netzkopplungspunkt bei Lauchhammer bis Großkoschen. Der zweite Abschnitt verläuft zwischen Großkoschen bis zum Netzkopplungspunkt bei Spreetal. Auf diesem Abschnitt ist die FGL 20 als Anschlussleitung auf zwei Teilstücken bereits fertiggestellt und der noch zu bauende Teilabschnitt vom Gewerbegebiet Neuwiese-Bergen (Elsterheide) bis zum Netzkopplungspunkt bei Burg ist bereits planfestgestellt. Die neuen Leitungsabschnitte sollen gemäß dem raumordnerischen Grundsatz der Leitungsbündelung parallel und in möglichst geringer Entfernung zu bereits vorhandenen Leitungstrassen verlegt werden.

Davon ausgenommen sind ggf. notwendige Trassenänderungen infolge von Fremdvorhaben (z. B. Verlegung/ Ausbau von Verkehrswegen), naturschutzfachlicher Belange oder aufgrund behördlicher Auflagen.

Im Bereich der geplanten Neubau-Trasse befinden sich ONTRAS-eigene Leitungen. Darunter auch solche, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen und außer Betrieb genommen bzw. stillgelegt sind. ONTRAS strebt an, die neue Leitung innerhalb dieser Trassen zu verlegen, wobei die Altleitungen demontiert werden. Die neu zu verlegende Leitung muss dinglich gesichert werden. Leitungsabschnitte in Alttrassen sind ggf. bereits gesichert.

Vorgehen

Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt einer Genehmigung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) in Cottbus und der Landesdirektion Sachsen in Dresden.

Gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz zeigt der Fernleitungsnetzbetreiber hiermit öffentlich an, die notwendigen Vorarbeiten für das Projekt „Netzausbau LEAG GKW, Errichtung Ferngasleitung FGL 20“ vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Dies sind beispielsweise Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen, archäologische Prospektionen, Kampfmitteluntersuchungen und umweltschutzfachliche Kartierungen. Die Arbeiten werden durch Unternehmen vorgenommen, die von ONTRAS dafür beauftragt sind. Sie sind angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Sollten durch diese Vorarbeiten unmittelbar Vermögensnachteile (z. B. Flurschäden) entstehen, werden diese entschädigt.

Die genannten Vorarbeiten stellen keinerlei Vorentscheidung für das geplante Vorhaben dar. Sie dienen lediglich der fachgerechten Erstellung der Antragsunterlagen. ONTRAS wird das Vorhaben darüber hinaus frühzeitig und umfassend kommunikativ begleiten. Dabei werden auch die Anrainer der Trasse detailliert über das Vorhaben informiert.

Umweltschutz

Es ist das Anliegen von ONTRAS, einen sicheren Betrieb der Gasinfrastruktur sowie die Versorgungssicherheit im Netzgebiet zu gewährleisten. Bei allen Arbeiten an der Trasse legen wir höchste Standards für den Schutz von Menschen und Umwelt an. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nimmt ONTRAS dabei sehr ernst und hält sich streng an die gesetzlichen Vorgaben. Zudem versucht ONTRAS, durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien, eine Störung von Wohn- und Erholungsfunktionen während der Bauphase, z. B. durch Lärm, Staub oder Verkehrseinschränkungen, so gering wie möglich zu halten.

Hintergrund

ONTRAS betreibt das 7.700 Kilometer umfassende Fernleitungsnetz in Ostdeutschland und verantwortet den zuverlässigen und effizienten Transport gasförmiger Energie – heute und in Zukunft. Der Fernleitungsnetzbetreiber gestaltet den Energiemarkt der Zukunft aktiv mit, bringt Ideen ein und entwickelt nachhaltige Lösungen für seine Infrastruktur. Dabei setzt das Unternehmen auf eine zuverlässige Technik, langjährige Erfahrung und ein engagiertes Team. Die Gasinfrastruktur von ONTRAS ist schon heute kompatibel mit regenerativen Gasen und in weiten Teilen „H2-ready“. Um die gesamte Infrastruktur nachhaltig für den Transport des Energieträgers Wasserstoff einzurichten, plant und realisiert ONTRAS zahlreiche Projekte für den Transport dieses klimaneutralen Energieträgers, teilweise zusammen mit Marktpartnern. Mit dem Aufbau eines rund 950 Kilometer Leitungen umfassenden H2-Startnetzes für Ost- und Mitteldeutschland bis 2030 sorgt ONTRAS für die Einbindung der erschlossenen Wasserstoffregionen in den European Hydrogen Backbone und schafft hohe Flexibilität und Versorgungssicherheit durch Zugang zu Speichern und Importpunkten. Mit den H2-Pipelines unterstützt ONTRAS eine Vielzahl von Wasserstoff-Anwendungen in allen Sektoren, auch im Mobilitäts- und Wärmebereich.

Mehr unter www.ontras.com.

Auflistung der Gemeinde, Gemarkung und Flure, in denen die Arbeiten durchgeführt werden

Amt Ruhland                          Gemarkung Ruhland                         Flur 10, 3, 4, 5

Gemeinde Schwarzbach       Gemarkung Schwarzbach                 Flur 3

Gemarkung Biehlen                           Flur 1, 2

Gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz zeigt ONTRAS Gastransport GmbH hiermit öffentlich an, die notwendigen Vorarbeiten für das Projekt „Netzausbau LEAG GKW, Errichtung Ferngasleitung FGL 20 vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

Ansprechpartner

PLE Pipeline Engineering GmbH
Constanze Schubert
Projektleiterin
constanze.schubert@ple-engineering.com

Ankündigung von beabsichtigten Maßnahmen der Gewässerunterhaltung durch den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz

Ankündigung
von beabsichtigten Maßnahmen der Gewässerunterhaltung
durch den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz
(Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Verbandssitz: 03249 Sonnewalde — Finsterwalder Straße 32 a
Telefon: 035323 637-0; Fax: 637-25; E-Mail:
info@gwv-sonnewalde.de; Internet: www.gwv-sonnewalde.de

In der Zeit vom 15. Juli 2023 bis zum 28. Februar 2024 führen der Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz und die von uns beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ordnung sowie den Hochwasserschutzdeichen innerhalb des Verbandsgebietes durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses oder der Hochwasservorsorge) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen.

Gemäß der Regelung des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBI. 1, S. 2585) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. Januar 2023 (BGBI. 1, Nr. 5) in Verbindung mit § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBI. 1/12, [Nr. 20]) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBI.I/17, [Nr. 28]) kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anlieger- und Hinterliegergrundstücke an. Gemäß § 41 WHG und der §§ 84, 97 und 98 BbgVVG, haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer, Deiche und Vorländer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Sie haben ferner zu dulden, dass die Uferbereiche im Interesse der Unterhaltung oder der naturnahen Entwicklung der Gewässer standorttypisch bepflanzt werden.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen so zu bewirtschaften, dass die wasserwirtschaftlichen und  ökologischen Gewässerfunktionen im Sinne des § 38 Abs. 1 WHG nicht beeinträchtigt werden! Die Breite der Gewässerrandstreifen (Uferbereiche) beträgt im Außenbereich 5,0 Meter von
der Böschungsoberkante landeinwärts. Zudem sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Gewässerunterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden.

Mit dieser Ankündigung der beabsichtigten Gewässerunterhaltungsmaßnahmen ergeht gleichzeitig gemäß § 41 Abs. 3 WHG für die duldungspflichtigen Personen im Sinne des § 41 WHG die Verpflichtung, die Ufergrundstücke in einer erforderlichen Breite von 5,0 Metern ab Böschungsoberkannte landeinwärts so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und die damit verbundenen Begleitarbeiten, wie z. Bsp. das Einebnen des Aushubs und Mähgutes, nicht beeinträchtigt werden.

Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.

Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzungen) in und an Gewässern oder den vorgenannten Uferbereichen ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig. Unabhängig davon dürfen solche Anlagen die Gewässerunterhaltung nicht mehr erschweren, als es den Umständen nach unvermeidbar ist. Zudem müssen Anlagen, die durch die technischen Maßnahmen der Gewässer oder Deichunterhaltung beschädigt werden könnten (wie Grenzsteine, Rohrleitungsein- und -ausläufe u. ä.) mit einem gut sichtbaren Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden. Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässer- und  Deichunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz, 03249 Sonnewalde, Finsterwalder Straße 32 a, Telefon: 035323 637-0; Fax: 035323 637-25; E-Mail: info@gwv-sonnewalde.de.

Erforderliche Einzelabstimmungen werden von den ausführenden Unternehmen zur Durchführung der Unterhaltungsarbeiten mit den betreffenden Gewässeranliegern geführt. Die Auskunft über das betreffende Unternehmen und deren Ansprechpartner erhalten Sie vom Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz oder dem Ordnungsamt Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Zur reibungslosen Durchführung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen bitten wir um die Absicherung der notwendigen „Baufreiheit“ an den Gewässern und die Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt und zeitweisen Grundstücksbenutzung durch die mit den Unterhaltungsmaßnahmen beauftragten Personen oder Dienstleistungsunternehmen.

Sonnewalde, den 10. Mai 2023

Brödno
Verbandsvorsteher