Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren.
- Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
- In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt vorzulegen?
- 1 biometrietaugliches Lichtbild
- erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile
das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein - Geburtsurkunde/Eheurkunde/Stammbuch (falls Sie nicht im Amtsgebiet Ruhland geboren sind bzw. geheiratet haben und noch nie Urkunden bei der Meldebehörde vorgelegt wurden)
- evtl. alten Personalausweis
- bei Beantragung unter 16 Jahren: evtl. alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, sowie Geburtsurkunde und Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Gültigkeit des Dokuments
- Personalausweise sind grundsätzlich zehn Jahre gültig.
- Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.
- Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt. (Ein endgültiges Dokument muss gleichzeitig beantragt werden!)
Gebühren:
- Personalausweis: 28,80 €
- Personalausweis (unter 24 Jahre): 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
- Nachtr. Einschalten Online-Ausweisfunktion: 6,00 €
- Ändern der PIN (z.B. PIN vergessen): 6,00 €
- Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 €
Dauer:
- endgültiger Personalausweis: ca. 3 Wochen
- vorläufiger Personalausweis: schnellstmöglich